Collective Support 

Willkommen zu unserem 2. Support-Newsletter 2011!

 
Steffen Glaubrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Zeit nach Fukushima hat begonnen, die erste Grün-Rote Landesregierung ist im Amt, alle deutschen Atomkraftwerke werden in den kommenden 15 Jahren abgeschaltet und Griechenland steht vor der Insolvenz!
Was für eine Zeitenwende!

Für uns Mittelständler geht das Leben mit unvermindeter Energie weiter, wir profitieren derzeit vom deutschen Aufschwung.
Die Auftragsbücher sind im Regelfall gut gefüllt und von unseren Mandanten erhalten wir durchweg positive Signale.
 
Ein Schwerpunkt, dem sich unsere Unternehmensgruppe mit hoher fachlicher Qualität seit Jahren verschrieben hat, ist das Thema Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf (M&A - Mergers & Acquisitions).
Viele Unternehmer, die 1990 und in den Folgejahren Ihre Unternehmen mit viel Herzblut gegründet haben, sind inzwischen in einem reifen Alter und kommen nicht umhin über ihre Unternehmensnachfolge nachzudenken, hierzu kann auch der Unternehmensverkauf zählen.
Die Partner unserer Gruppe lassen Sie in dieser Situation nicht allein: Von der Akquise, über die Unternehmensbewertung bis hin zur Kaufvertragserstellung begleiten wir Sie aus einer Hand mit klarer Strategieplanung.
Im neuen Newsletter gehen wir in unseren Beiträgen explizit auf Probleme und Lösungsmöglichkeiten im gesamten M&A-Prozess ein.
 
 JenaCup 2011

Ein ganz besonders wichtiges Anliegen unserer Partner möchte ich nicht unerwähnt lassen: Auch in diesem Jahr fand am 18. Juni das traditionsreiche Golfturnier JenaCup in Blankenhain statt. Die neunte Auflage wurde erstmalig im neuen und zugleich schönsten GolfClub Thüringens, im GolfClub Weimarer Land, ausgetragen. Den Hauptsponsoren Audi-Fischer, der Apobank und unserer Collective Support Unternehmensgruppe ist es gelungen, den Kindern vom Interessenverband der Kinderdialyse Jena e.V. 3.000,00 Euro zur Verfügung zu stellen. Dank des Engagements der Unternehmer und Golfer des JenaCups wird den kranken Kindern die jährlich stattfindende Urlaubsreise ermöglicht.

Für die zweite Jahreshälfte wünschen Ihnen alle Partner der Collective Support Gruppe alles Gute und viel Erfolg mit Ihrem Unternehmen. 

Gute Unterhaltung beim Lesen wünscht Ihnen
 
Ihr Steffen Glaubrecht

 


1. Kommentar: Kapitalmarkt aktuell - Stand 28.06.2011. Von Steffen Glaubrecht

"Dollarschwäche, Griechenlandkrise und Inflationsangst, 15 abgesagte Börsengänge in Europa und 41 in den USA"! (Handelsblatt)
 
Seitdem unsere Collective Support Unternehmensgruppe Newsletter versendet, hält uns das Thema Finanzkrise und Verschuldung in Atem. In Griechenland kumulieren die Ereignisse und treten in eine entscheidende Phase. Ein Land, das lediglich Tourismus kennt, keinen wirklichen industriellen Sektor besitzt und von 100 reichen Familien dominiert wird, stellt sich die Frage nach einem nachhaltigen, langfristigen Sanierungsansatz. Der Spagat der europäischen Union zwischen der Abschreibung von Forderungen, im privaten wie staatlichen Sektor - und einer wirklichen Stabilisierung des Landes ist alternativlos!
Immer mehr Geld in ein Pleiteland zu pumpen, von dem man jetzt schon weiß, dass es die Verbindlichkeiten niemals zurückzahlen kann, macht keinen Sinn.
Auch Staaten können insolvent werden, die gängige Lehrbuchmeinung wird ad absurdum geführt!
Ganz ehrlich: Ich habe es nie verstanden, dass Staaten nicht insolvent werden können.
Den Nachweis der Kapitaldienstfähigkeit, wie bei jedem Unternehmen, muss und sollte sich grundsätzlich jeder Staat stellen.
Die gängige Meinung einiger Universitätsprofessoren, Verschuldung um den Preis der Forcierung der Wirtschaftsentwicklung, ist nicht plausibel. Die Gläubiger werden hoffentlich daraus lernen, ansonsten zahlen Sie die Rechnung!
Warten wir es ab, die Verschuldungseskalation wird auf weitere Staaten in Europa und auch den USA übergreifen, wenn nicht in diesem so in den folgenden Jahren.
"Mir wird bei diesen Aussichten etwas bange!"

Zinsen:
Die Zinsentwicklung ist am kurzen Ende weiter nach oben gerichtet, im mittel- und langfristigen Bereich sehen wir ebenfalls eine leichte Zinserhöhung. 
Den Zinssatz Ihres Kontokorrentkredites sollten Sie weiter beobachten und zeitnah handeln bzw. absichern. Bestehende Anlagenfinanzierungen sollten weiter beobachtet werden und bei Zinsbindungsausläufen ab 2-4 Jahren mit den Hausbanken über Forwarddarlehen verhandelt werden.

Baufinanzierung (Stand 24.06.2011):
-->  5 jährige Zinsbindung: Durchschnitt:  3,20% (3,04% 03/2011)
--> 10 jährige Zinsbindung: Durchschnitt: 3,75% (3,67% 03/2011)
Die mittel- bis langfristigen Baufinanzierungszinsen bewegen sich aktuell leicht seitwärts - entscheidend wird die Inflationstendenz und die weitere wirtschaftliche Entwicklung sein.

Renditen der 10-jährigen Staatsanleihen:

   24.06.2011  17.03.2011
Deutschland   2,89% 3,10%
Frankreich 3,30% 3,30%
Italien 4,91% 4,68%
Spanien 5,62% 5,16%
Irland 11,82% 8,90%
Portugal 12,31% 7,10%
Griechenland 12,75% 10,30%
USA 2,92%  
Japan 1,12%  


Was zahlen Banken derzeit für eine Geldanlage ab 50.000 Euro?

24.06.2011  20.03.2011 
Tagesgeld 1,5% - 2,5% 1,4% - 2,2%
Festgeld 12M 2,0% - 2,8% 1,65% - 2,6%
Euribor 3M 1,53% 1,17%

Bitte erkundigen Sie sich genau nach der Höhe der Einalgensicherung der jeweiligen Bank, besonders bei ausländischen Kreditinstituten.

Euro/US-Dollar (28.06.2011):
Der Euro hat das Jahresanfangsniveau mit leichten Schwankungen gehalten. Der aktuelle Kurs beträgt 1,4312 (1,4172 03/2011).
Dem Dollar werden harte Zeiten bevorstehen, insbesondere wird die ausufernde amerikanische Staatsverschuldung nicht zur Beruhigung der Märkte beitragen. Die problematische Situation in Griechenland und den eventuellen Ansteckungseffekten wird das Euro/Dollarverhältnis weiter belasten.

Aktien:
"Investoren in Angststarre, der Markt ist für Börsenneulinge derzeit geschlossen!" (Handelsblatt)

Für uns Jenaer eine gute letzte Woche: Ebay kauft über die GSI - Commerce die Intershop AG, unseren "ehemaligen Börsenliebling" und hält ab sofort 26%. Die Kursentwicklung bleibt abzuwarten, ich vermute es wird in Zukunft interessant werden!
Nach der Neverending-Story und den in der Öffentlichkeit ausgetragenen Streitigkeiten der Aktionäre mit Aufsichtsrat und Vorstand wird zukünftig die Strategie aus den USA bestimmt.
Hoffen wir, dass der Standort Jena und die seit zwei Jahren positive Entwicklung erhalten bleibt.
Kurs: 2,748 Euro (WKN: A0EPUH / ISIN: DE000A0EPUH1)

Der DAX liegt bei 7.121 Punkten (25.06.2011). Tendenziell ist in diesem Jahr alles möglich, wobei die meisten Analysten von weiteren Kursgewinnen bis zum Jahresende ausgehen. Es wird viel von der Bewältigung der weltweiten Schuldenkrise abhängen. Die vorhandene Liquidität am Markt könnte zum Problem werden. 

Rohstoffe:
Die Feinunze Gold steigt weiter und weiter. Sicherheit, Sicherheit und nochmals Sicherheit. Seit unserem März-Newsletter verbesserte sich die Feinunze Gold bis auf 1.500,70 US Dollar (1.418,14 US-Dollar im März 2011).
Rohstoffe bleiben auch Mitte des Jahres auf hohem Niveau, selbst wenn der Ölpreis punktuell nachgegeben hat. 
 
Immobilien:
Was soll ich zu Jena schreiben? Immer das gleiche - der Daumen zeigt nach oben bei privat und gewerblich vermieteten Objekten.
In Jena wird alles verkauft und vermietet!
Im Herbst wird es neue Nachfragerekorde geben. Ursachen sind zwei Abiturjahrgänge sowie der nicht mehr vorhandene Wehrdienst.
Die Stadt Jena sollte sich auf dieses Szenario vorbereiten!
Gewerbliche Vermietungen konzentrieren sich sehr stark auf innerstädtische Objekte. Der Bau 59 scheint voll vermietet zu sein, sodass qualitativ gute Gewerbemietflächen kaum noch vorhanden sind!
Die Flächen im Saalepark sind inzwischen vollständig verkauft, JenA4 an der Autobahn sollte in den nächsten Jahren ebenfalls alle Restgrundstücke verkaufen.
Die Mieten und Preise - auch in Randlagen Jenas - werden weiter steigen.

Autor: Steffen Glaubrecht, 03641–557766, glaubrecht@collective3-avantgarde.de; Der Beitrag ist keine Anlageempfehlung im Sinne des WPHG.

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2. Der M&A-Prozess. Von Steffen Glaubrecht 

Viele Unternehmer fragen uns, wie ein M&A Prozess (Mergers & Acquisitions) abläuft, wer der Ansprechpartner ist und welche Kosten damit verbunden sind. In unserer Gruppe wird der Unternehmenskauf- und Unternehmensverkaufprozess von unserer Unternehmensberatungsgesellschaft collective avantgarde federführend gesteuert. Grundsätzlich führen wir ein Erstgespräch, indem die aktuelle Situation analysiert wird und wir gemeinsam eine Strategieplanung mit Meilensteinen definieren.

Meilensteine:
1. Selektion des zu kaufenden Unternehmens bzw. möglicher Kaufinteressenten
2. Kontaktaufnahme, Vorgespräche bis zum LOI (Letter of Intent, Absichtserklärung, Interesse an Verhandlungen bzw. Vertragsabschluss)
3. Unternehmensbewertung 
4. Kaufpreisverhandlung und Vorbereitung der Finanzierung des Kaufpreises 
5. Due Dilligence Prüfung
6. Closing/Kaufvertragsgestaltung
 
Die Preisgestaltung des gesamten Prozesses wird ziel- und ergebnisorientiert verhandelt. Sie ist immer dem einzelnen mittelständischen Unternehmen anzupassen, d.h. keine absolute und manifestierte Kenngröße.

Autor: Steffen Glaubrecht, 03641–557766, glaubrecht@collective-avantgarde.de

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3. Die Unternehmensbewertung. Von Dirk Saeltzer 

 
Dirk Saeltzer

Wer seine Nachfolge nicht regelt, vermindert seinen Unternehmenswert - Die Nachfolgeproblematik der Nachwende-Unternehmergeneration

Laut dem aktuellen DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2010 bereiten sich 46 Prozent der Unternehmer nicht rechtzeitig auf die Nachfolge vor. 41 Prozent der Unternehmer fühlen sich aus emotionalen Gründen an das Unternehmen gebunden und 37 Prozent haben eine überhöhte Kaufpreisforderung. Insofern warten viele Unternehmer ab, um einen besseren Preis zu erzielen.
Insbesondere in Ostdeutschland ist das Thema aktuell. Die Nachwende-Unternehmergeneration hat mit ca. 40 Jahren den Sprung in die Selbständigkeit gewagt und nunmehr das Rentenalter erreicht bzw. steht kurz davor. Doch die Nachfolge ist oft völlig offen.
Der Unternehmer konkretisiert die Nachfolge leider erst dann, wenn er in markt- oder gesundheitsbedingte Schwierigkeiten gelangt. Oft sind damit Ertragseinbrüche verbunden oder ein Nachfolger benötigt lange Zeit, bis er die Geschäftsbeziehungen neu aufgebaut hat. Insofern muss ein Nachfolger zunächst mit geringeren Erträgen rechnen und er wird nicht bereit sein, einen höheren Preis für das Unternehmen zu bezahlen.
Ein erster Schritt sich dem Nachfolgethema zu stellen, ist die Ermittlung eines marktgerechten Unternehmenswertes. Hier herrschen zum Teil sehr unrealistische Vorstellungen zum Kaufpreis für das Unternehmen.
Bereits mehrfach haben wir in diesem Jahr als Hilfestellung für die Unternehmensnachfolge Unternehmensbewertungen durchgeführt.
Zur Anwendung kommen dabei zwei unterschiedliche Bewertungsverfahren gemäß den Empfehlungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (Ertragswertverfahren gekoppelt mit der Multiplikatorenmethode). Abgeleitet aus den Ergebnissen der Bewertungsverfahren ermittelt sich ein Preiskorridor, der bereits eine fundierte Grundlage für weitere Dispositionen liefert. 

Autor: Steuerberater Dirk Saeltzer, 03641-557799 , info@pawlitzky-saeltzer.de

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4. Der Unternehmenskauf - Der Share-Deal. Von Tom Hilliger

 
Tom Hilliger

Nach Aussage des Institutes für Mittelstandsforschung wird in den kommenden fünf Jahren bei knapp 110.000 Familienunternehmen eine Nachfolgeregelung anstehen. Von den Übergaben werden auch rund 1,4 Mio. Beschäftigte betroffen sein. Überträgt man die Gesamtzahlen auf das Jahr, so stehen bei rund 22.000 Unternehmen, mit ca. 267.000 Beschäftigten, ein "Stabwechsel" an. Insoweit denken viele große aber auch inhabergeführte Unternehmen über einen Unternehmensverkauf nach. Hierbei stellt sich dann die Frage, was man eigentlich am besten verkauft: Die Firmenanteile (engl. Shares = Anteile, Aktien) oder nur den Firmeninhalt (engl. Assets =Wirtschaftsgut, Anlagegut, Sachwert).
Nachfolgend möchte ich in verständlichen kurzen Ausführungen den Share-Deal skizzieren. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass durch den Kauf von Geschäftsanteilen der Käufer z. B. Gesellschafter einer GmbH wird. Es ist daher ein sog. Rechtskauf (§ 453I BGB). Da bei einem Share-Deal nur die Unternehmensanteile erworben werden, lässt dieser Erwerb die Aktiva und Passiva des übernommenen Unternehmens unverändert. Bestehende Kundenverträge gehen daher ohne Zustimmung des Vertragspartners über. Allerdings ist Vorsicht geboten, denn in manchen Verträgen ist ein Sonderkündigungsrecht verankert, wenn sich der Gesellschafter ändert (sog. Change-of-Control-Klausel). Hier ist es ratsam, den Auftraggeber frühzeitig über einen Übergang zu informieren. Durch den weiteren Bestand aller Verbindlichkeiten und Haftungsrisiken der Gesellschaft könnte ein Problem für die Zukunft auftauchen. Falls das Unternehmen aus einer wirtschaftlichen Krise heraus verkauft werden sollte, übernimmt der Käufer unter Umständen auch die ursächlichen Schwierigkeiten, die dazu geführt haben. Gegebenenfalls ist er verpflichtet, Maßnahmen zur Beseitigung der (drohenden) Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit zu ergreifen oder einen Insolvenzantrag zu stellen. Daher ist im Rahmen der Due Diligence (Beteiligungsprüfug) eine äußerst sorgfältige Vorabprüfung unabdingbar. Als Anteilserwerber erhält der Käufer - sofern nicht anders geregelt - die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten. Hierzu gehören insbesondere Ansprüche der Gesellschafter aus eventuell bestehenden positiven Gesellschafterkonten sowie Rückzahlungsverpflichtungen aus unberechtigten Entnahmen und Vertragserfüllungspflichten gegenüber den Kunden. Für die Vertragsgestaltung ist die genaue Bezeichnung der Vertragsgegenstände notwendig. Der Kaufgegenstand wird durch die exakte Bezeichnung der zu veräußernden Anteile konkretisiert.

Autor: Rechtsanwalt Tom Hilliger, 03641-63980, t.hilliger@hilliger-mueller.de

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5. Der Unternehmenskauf - Der Asset-Deal. Von Dietmar Schmidt

 
Dietmar Schmidt

Der Unternehmenskauf durch Erwerb der einzelnen, dem Zielunternehmen gehörenden Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und Verträge (Asset Deal), ist zu unterscheiden vom Unternehmenskauf durch Erwerb von Anteilen an der Zielgesellschaft (Share Deal). Bei einem Asset Deal handelt es sich um eine Unterart des Unternehmenskaufs. Der Kauf des Unternehmens vollzieht sich dabei durch den Erwerb sämtlicher Wirtschaftsgüter des Unternehmens. Hierbei werden die Wirtschaftsgüter eines Unternehmens, also Grundstücke, Gebäude, Maschinen etc. im Rahmen der Einzelrechtsnachfolge erworben. Einzelne Verbindlichkeiten werden dabei Punkt für Punkt übertragen, dabei gelten für die unterschiedlichen Vermögensgegenstände die jeweils geltenden rechtlichen Vorschriften. Zusammenfassende Beschreibungen oder Verweise auf Bilanzen etc. sind nur insoweit ausreichend, als sie eine zweifelsfreie Zuordnung der zu übertragenden Vermögensgegenstände ermöglichen.

Die Übertragung der Assets bzw. Rechte geschieht an einem vertraglich vereinbarten Stichtag. Der Übergang der einzelnen Wirtschaftsgüter erfolgt durch Einigung und Übergabe, bei Grundstücken durch notarielle Auflassung und Eintragung in das Grundbuch.

Zu beachten ist, dass, soweit Verträge übertragen werden sollen, die Übertragung der Zustimmung der Vertragspartner bedarf. In der Regel wird das unproblematisch sein. Meist erfolgt die Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners stillschweigend, indem er über die Übertragung der Verträge informiert und das Vertragsverhältnis beanstandungsfrei fortgesetzt wird. Gleichwohl empfiehlt es sich, bei besonders wichtigen Verträgen eine ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners einzuholen.

Gesondert vertraglich geregelt wird die Frage, ob der Käufer für die vom bisherigen Unternehmensinhaber (Verkäufer) begründeten Unternehmensverbindlichkeiten haften und sie begleichen soll. Hiervon abhängig ist wiederum die Höhe des vereinbarten Kaufpreises.

Zu beachten ist außerdem, dass unter Umständen die vollständige bzw. überwiegende Übernahme der Assets eines Unternehmens im Sinne des Kartellrechts einer Fusionskontrolle unterliegt. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Für die jüngste Vergangenheit ist festzustellen, dass aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise Transaktionen mit Unternehmen in der Krise deutlich zugenommen haben. Zu den Investoren in Krisenunternehmen zählen, neben den schon längst bekannten Finanzinvestoren, auch in zunehmendem Maße Industrieunternehmen. Für den Käufer bringt der Kauf eines Krisenunternehmens wegen des nur geringen Kapitaleinsatzes kaum Risiken. Erfolgt der Kauf als Asset Deal, bleiben Verbindlichkeiten und versteckte Risiken des Zielunternehmens beim Verkäufer, sofern nicht eine abweichende Regelung getroffen wird. Transaktionen mit Krisenunternehmen weisen gegenüber der herkömmlichen Mergers & Acquisitions-Transaktion Besonderheiten auf. Rechtssicherheit für alle Beteiligten ist insoweit nur durch detaillierte vertragliche Regelungen zu erreichen.

Gern stehen wir Ihnen insoweit bei der Vorbereitung und Durchführung von Unternehmenstransaktionen zur Seite. Neben der juristischen Beratung übernehmen wir auch steuerliche Beratung sowie den gesamten Komplex der Finanzierung.

Autor: Rechtsanwalt Dietmar Schmidt, 03641-557711, info@schmidt-anton-partner.de

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6. Die D&O-Versicherung. Von Stefan Lohse

 
Stefan Lohse

Wer entscheidet, der haftet - in jedem Unternehmen.
Fehler können jedem unterlaufen. Aber darf dadurch sein Privatvermögen gefährdet werden?

Ganz klar: Wer viel Verantwortung trägt, fällt täglich weitreichende Entscheidungen. Geht dabei etwas schief, ist der Schaden immens. Die größten Vermögensschäden entstehen heute durch verfehlte Kontrolle und Organisation. Haftungsrisiken lauern aber auch anderswo. In fast jedem Unternehmensbereich können Fehlentscheidungen verheerende finanzielle Folgen haben, wie die folgenden Beispiele zeigen:

Fehler bei der Beschaffung
Der Lieferant wird nach Auftragserteilung zahlungsunfähig und kann nicht mehr liefern. Es entstehen Mehrkosten durch Ersatzeinkauf und Produktionsausfall.

Fehler in der Produktion
Die Auswahl von ungeeigneten Fertigungsanlagen verursacht teuren Ausschuss und Produktionsausfälle.
Aufgrund von fehlerhaften Absatzprognosen werden überhöhte Produktionskapazitäten aufgebaut.

Fehler beim Absatz
Waren werden an Unternehmen mit unzureichender Bonität oder ohne ausreichende Sicherung verkauft und führen zu Zahlungsausfällen. Eine fehlerhafte Angebotskalkulation führt zu hohen Verlusten. Eine Werbekampagne kann wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht nicht gestartet werden. Eine rechtzeitige Prüfung hätte dies verhindert.

Fehler im Finanz- und Rechnungswesen
Mangels genauerer Prüfung werden überhöhte Rechnungen bezahlt. Es entstehen auszugleichende Defizite. Eine fristeninkongruente Finanzierung von Anlagevermögen führt bei steigenden Zinsen zu vermeidbarem Mehraufwand.

Fehler bei Planung und Organisation
Eine Firmenübernahme wird wegen unzureichender Prüfung zu einem überhöhten Preis durchgeführt. Ein schlecht geplantes Outsourcing führt zu steuerlicher Mehrbelastung.

Fehler im Personalwesen
Unzureichende Kontrollsysteme ermöglichen Veruntreuungen durch Mitarbeiter oder Dritte. Wegen fehlerhafter Gehaltsabrechnungen sind Nachzahlungen erforderlich.

Manager und Organmitglieder von AGs, GmbHs und Genossenschaften haften dem Unternehmen gegenüber gesamtschuldnerisch:
-Jeder haftende Unternehmensleiter kann in voller Höhe persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
- Eine Ressortverteilung entlastet Organmitglieder nicht von ihren Kontrollpflichten. Diese sind allerdings nicht klar definiert. Daraus ergibt sich im Falle eines Schadens ein besonders hohes Haftungsrisiko.
- Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung stehen nur in gewissem Umfang zur Verfügung.
- Schadenersatzansprüche des Unternehmens verjähren regelmäßig nach fünf Jahren. Für bestimmte Tatbestände gelten verlängerte Fristen.

Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten drohen Klagen von zwei Seiten: In Deutschland steht vor allem die persönliche Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen im Fokus - die sogenannte Innenhaftung. Aber auch von außen drohen Haftungsansprüche.
Organmitglieder haften gegenüber ihrem Unternehmen für Schäden durch schuldhafte Pflichtverletzungen persönlich, unbeschränkt und mit ihrem gesamten Vermögen. Das Organmitglied muss haften, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:

Pflichtverletzung
Neben Verletzungen der allgemeinen Pflicht zur ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführung
(§ 93 AktG, § 43 GmbHG, § 34 GenG) begründen vor allem Verstöße gegen gesetzlich geregelte Einzelpflichten (AktG, GmbHG, GenG) eine Haftung.

Verschulden
Bei der Beurteilung ist die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters bzw. Aufsichtsrats maßgeblich. Anders als bei Arbeitnehmern genügt bereits leichteste Fahrlässigkeit für ein haftungsbegründendes Verschulden.

Schaden
Jede Beeinträchtigung des Gesellschaftsvermögens ist ein Schaden. Hierzu zählen auch Aufwendungen, die ihren Zweck verfehlen, entgangener Gewinn oder pflichtwidriges Eingehen von Verbindlichkeiten (z. B. unnötige Anschaffungen).

Kausalität
Die Pflichtverletzung muss Ursache für den Schaden sein. Bereits eine Mitverursachung genügt dabei zunächst für eine gesamtschuldnerische Haftung.

Wann greift die Außenhaftung?
Für die Haftung von Organmitgliedern gegenüber Dritten (Aktionären, Gesellschaftern, Lieferanten, Kunden, Wettbewerbern, Staat) gibt es keine in sich geschlossene gesetzliche Regelung. Zumeist kommen allgemeine Haftungsregelungen (wie etwa § 823 BGB) oder spezialgesetzliche Haftungsnormen in Frage. Auch eine direkte Inanspruchnahme der Manager ist möglich.
Die Bedeutung der Außenhaftung zeigt sich häufig erst im Insolvenzfall des Unternehmens. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen Dritter richtet sich nach den maßgeblichen Regelungen für die diversen Haftungsgrundlagen. Sie kann im Höchstfall bis zu 30 Jahre betragen.

Eine D&O - Versicherung (Directors & Officers Liability Insurance) hält Führungskräften den Rücken frei. Die Allianz D&O-Versicherung ist für Entscheider in unterschiedlichsten Unternehmensformen von der Aktiengesellschaft bis zum Verein konzipiert. Als Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Rechtsschutzfunktion schützt sie die versicherten Unternehmensführer umfassend.

Die D&O-Versicherung ist ein wichtiges Standbein in der Absicherung der Unternehmen und ihrer Unternehmensleiter sowie Aufsichtsorgane.

Autor: Stefan Lohse, 03641-63990, stefan.lohse@allianz.de

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29. Juni 2011

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15 Jahre Pawlitzky & Saeltzer Steuerberatungsgesellschaft mbH und Schmidt Anton & Partner Kanzleijubiläum
19 Uhr, Glashaus/Paradies

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DAX - Stand 29.06.2011