Collective Support 

Willkommen zu unserem 3. Support-Newsletter 2011!

 
Steffen Glaubrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Sommerferien sind mit durchwachsenem Wetter, viel Regen, praller Sonne und extremen Stürmen vorbei. Wir hoffen, dass diese Wetterkapriolen keinerlei Einfluss auf den politischen Herbst, die Umsätze, Margen und Ergebnisse in der zweiten Jahreshälfte auf Ihre Unternehmen und unsere Collective Support-Gruppe haben werden.

Die Themen Banken-, Finanz- und Wirtschaftskrise sollte jeder von uns, insbesondere kapitalintensive Firmen mit hohem Materialeinsatz, im Auge behalten - "Dauerrisiko Staatsschulden". (Handelsblatt)

Im aktuellen Gesamtkontext war die Herabstufung der Bonität der USA, mit einer Neuverschuldung von 1,4 Billionen Dollar um die Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, mehr als überfällig!
Der Absturz des DAX von 7.500 auf knapp 5.189 Punkte und weltweit aller weiteren Börseninidizes hat in den letzten Wochen ein Übriges zur Verunsicherung aller Investoren, Märkte und Kapitalanleger getan.

 Mandantenparty im Jenaer Glashaus
Liquidität und Sicherheit werden auch in
Zukunft für Ihre Unternehmen das Thema Nr. 1 bleiben müssen, deshalb sichern Sie sich rechtzeitig Liquidität bei Ihren Banken. Mit den Bilanzen der Jahre 2010 und der kommenden 2011'er sind Sie bei jeder Bank ein gern gesehenes Unternehmen.
Diese Situation sollten Sie nutzen!

Mit dem neuen Newsletter möchten wir Ihnen Wege, Strategien und Verhandlungsmöglichkeiten zum Thema Unternehmensfinanzierung aufzeigen.

Ein Anlass, der mich jedes Jahr erfreut, ist unsere traditionsreiche Mandantenparty. Etwa 150 Mandanten, Partner und Mitarbeiter der Collective Support-Gruppe trafen sich am 1. September 2011 bei angenehmen Temperaturen im "Glashaus - Jenaer Paradies". Neben der Musik einer Berliner Band, trugen die vielen anregenden Gespräche zum gelungenen Abend bei.
Fotos der Party von Dr. Eric Pawlitzky haben wir auf unsere Facebook-Seite gestellt.

Alle Partner der Collective Support-Gruppe wünschen Ihnen für die verbleibenden Monate bis zum Bilanzstichtag alles Gute und viel Erfolg mit Ihrem Unternehmen.

Gute Unterhaltung beim Lesen wünscht Ihnen

Ihr Steffen Glaubrecht

 


1. Kommentar: Kapitalmarkt aktuell - Stand 19. September 2011. 
Von Steffen Glaubrecht

"Neue Eurobonds - Börsenkurse und Bankaktien schmieren ab - neues 400 Milliarden Konjunkturpaket in den USA - SPD gewinnt Wahlen in Meck-Pomm und Berlin  souverän - Franken wird an den Euro gebunden - EZB Chefvolkswirt tritt zurück!"
 
Zuerst zur Finanzkrise:
Für Griechenland wird es jetzt ganz, ganz eng: Ob und wieweit sich das Land stabilisieren kann, darüber hege ich ernste Zweifel. Wir können Griechenland nur helfen, wenn die Gläubiger weltweit massiv Forderungen abschreiben, was wiederum zu ernsten Bilanzverwerfungenen einzelner Banken führen könnte - doch dazu ist derzeit niemand bereit.
Meine Prophezeiung:
Es wird nicht mehr lange dauern, dann erklärt sich der griechische Staat für zahlungsunfähig!

Die Börse fährt Achterbahn!
Bisher glaubte niemand, dass die 5.000er Daxmarke durchbrochen wird - wovon ich aber überzeugt bin. Die Aussichten und die Unsicherheiten in den Verschuldungskernzonen USA/Europa sind einfach zu schlecht. Das Wort Sanierung nimmt bisher kein Politiker in den Mund und es werden weiterhin Verbindlichkeiten in wahnsinnigen Größenordnungen aufgenommen.
Der Goldpreis ist in den letzten Wochen förmlich explodiert - seit unserem Juni Newsletter über 400 Punkte nach oben! Die Reise wird weitergehen und die Unsicherheiten werden zunehmen. Ich hoffe nur, die Banken haben ihre Refinanzierung im Griff.
Ich sehe einen heißen Herbst auf uns zukommen!
 
Zinsen:
Die Zinsentwicklung hat sich seit Juli seitwärts und in der vergangenen Woche weiter nach unten entwickelt, was nach den jüngsten internationalen Verwerfungen und Interventionen der EZB folgerichtig erscheint.
Den Zinssatz Ihrer Kontokorrentlinien sollten Sie unbedingt mit Ihrer Hausbank nachverhandeln, der Quartalsabschluss zum 30. September 2011 steht bevor!
Die Anlagenfinanzierungen sollten weiter beobachtet und bei Zinsbindungsausläufen ab zwei bis vier Jahren mit den Hausbanken über Forwarddarlehen verhandelt werden.

Baufinanzierung
:
--> 5 jährige Zinsbindung: Durchschnitt: 2,83 (3,04% 03/2011)
--> 10 jährige Zinsbindung: Durchschnitt: 3,36 (3,67% 03/2011)
Die mittel- bis langfristigen Baufinanzierungszinsen bewegen sich aktuell weiterhin leicht seitwärts. Achtung: Entwicklung zum Jahresende beobachten, die Tendenz der letzten 20 Jahre war immer leicht nach oben gerichtet.

Renditen der 10-jährigen Staatsanleihen:

 

19.09.2011  

 17.03.2011
Schweiz 0,90%
Deutschland   1,69% 3,10%
Frankreich 2,49% 3,30%
Italien 5,51% 4,68%
Spanien 5,26% 5,16%
Irland 7,98% 8,90%
Portugal 9,77% 7,10%
Griechenland 12,45% 10,30%
USA 1,93%  2,92%
Japan 1,01%  1,12%

An der Veränderung der Renditen der 10-jährigen Staatsanleihen erkennen Sie die Bonitätsentwicklung der einzelnen Länder sehr gut.
Das Vertrauen in die europäischen Kernstaaten ist in hohem Maße gegeben, wohingegen die Renditen der griechischen, portugiesischen, spanischen, italienischen und irischen Staatsanleihen weiter steigen und auf einem Niveau angekommen sind, die eine Rückzahlbarkeit bzw. Kapitaldienstfähigkeit in meinen Augen als nicht realistisch erscheinen lassen!

Was zahlen Banken derzeit für eine Geldanlage ab 50.000 Euro?

  19.09.2011  20.03.2011 
Tagesgeld 2,3% - 2,7% 1,4% - 2,2%
Festgeld 12M 1,85% - 3,0% 1,65% - 2,6%
Euribor 3M 1,53% 1,17%

Bitte erkundigen Sie sich genau nach der Höhe der Einlagensicherung der jeweiligen Bank, besonders bei ausländischen Kreditinstituten.

Euro/US-Dollar:
Der Euro hat das Jahresanfangsniveau mit leichten Schwankungen nicht halten können. Der aktuelle Kurs beträgt 1,379  (1,472 03/2011).
Begründet wird der Absturz des Euro mit dem Rücktritt von EZB Chefvolkswirt Jürgen Stark und damit der zunehmenden Verunsicherung der Märkte.

Aktien:
"Verkauf der IKB stockt, französische Bank BNP Paribas will erst einmal abwarten" (Handelsblatt)
Der DAX notiert bei 5.573,51 (7.121 Punkten 25.06.2011). Tendenziell ist in diesem Jahr alles möglich was nach unten gerichtet ist. Inwieweit sich bestimmte Situationen noch kontrollieren lassen muss abgewartet werden. Meine Skepsis zu Beginn des Jahres scheint sich immer mehr zu bestätigen und die Märkte spiegeln dies eindrucksvoll wieder!

Rohstoffe:
Die Feinunze Gold steigt weiter und weiter. Sicherheit, Sicherheit und nochmals Sicherheit. Seit unserem März-Newsletter verbesserte sich die Feinunze Gold bis auf 1.807,80 US Dollar (1.418,14 US-Dollar im März 2011).
Rohstoffe bleiben auch Mitte des Jahres auf hohem Niveau, selbst wenn der Ölpreis punktuell nachgegeben hat.

Immobilien:
Der Daumen bleibt in Jena oben, die Mieten begeben sich auf das avisierte hohe Niveau. Inzwischen werden Nettomietzinsen von 11 Euro/qm in Jena aufgerufen und bezahlt. 

Autor: Steffen Glaubrecht, 03641–557766, glaubrecht@collective-avantgarde.de; Der Beitrag ist keine Anlageempfehlung im Sinne des WPHG.

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2. Die Unternehmensfinanzierung für den mittelständischen Unternehmer. Von Steffen Glaubrecht 

Unternehmensfinanzierungen können wir mit Abwandlungen in drei Segmente einteilen:
 
1. Kurzfristige Finanzierungen - Kontokorrentlinien und kurzfristige Darlehen
Laufzeit: 1 Tag bis ca. max. 2 Jahre.
Die Nutzung der Linien sollte im Regelfall zur Vorfinanzierung von Auftragsspitzen bzw. zur Abdeckung von Zahlungszielen dienen. Die Konditionen sollten sich immer am Euribor 3 Monate mit einem Aufschlag von ca. max. 2,5 Prozent
orientieren. So kann der Unternehmer mit der Bank nachprüfbare Konditionen verhandeln.
Mit dem Portal Onvista sind Sie immer aktuell informiert.

Die Entscheidung der Bank, ob Ihnen eine KK- Linie zur Verfügung gestellt wird, ist abhängig von:
- der Strategie der Bank
- ihrer Bilanzstruktur und Ertragslage
- ihrer Ratingnote
- ihren Sicherheiten
Mit den Positionen, Sicherheiten und Ratingnote, ermittelt die Bank die mathematische Ausfallwahrscheinlichkeit ihres Unternehmens zum Bilanzsstichtag.
In den nachfolgenden Texten werden RA Tom Hilliger und RA Dietmar Schmidt gesondert auf die Sicherheitsproblematik eingehen.
 
2.Mittel- und langfristige Finanzierungen (Darlehen)
Laufzeit: Zwei bis max. 20 Jahre.
Im Regelfall wird mit Darlehen zwischen fünf und 15 Jahren das Anlagevermögen eines Unternehmens finanziert. Über mögliche zu verhandelnde Zinssätze mit der Hausbank kann man sich auf der Internetseite der KfW informieren,
KfW Unternehmerkredit mit Preisklassendarstellung oder über Onvista.
Kalkulatorisch sollte mit einem Aufschlag von ca. 1 Prozent in den einzelnen Zinsbindungsfristen bzw. Preisklassen gerechnet werden.
Im langfristigen Finanzierungsbereich sind insbesondere Sicherheiten für Banken wichtig, die in verschiedene Sicherheitsklassen eingeteilt werden. Grundsätzlich wird das zu finanzierende Anlagevermögen verpfändet, z.B. in Form von Grundschulden auf die Gewerbeeinheit.
 
3.Eigenkapitalähnliche Finanzierungsformen
Laufzeiten von mindestens fünf bis maximal zehn Jahren müssen eingehalten werden, da ansonsten die bilanzielle Anrechenbarkeit nicht gegeben ist. Diese Finanzierungsform findet Anwendung, wenn eigenes Kapital auf der Passivseite nicht im ausreichendem Maße zur Verfügung steht und die Eigenkapitalquote nicht im Bereich von 30 - 50 Prozent gehalten werden kann. Eine Besicherung wird lediglich mit labilen Sicherheiten oder durch Financial Governance vertraglich gebunden. Formen dieser Finanzierungen sind:
Mezzanine Kapital, Gesellschafterdarlehen, Genussrechte und stille Beteiligungen usw.. Um entsprechende Darlehen auf der Passivseite in der Eigenkapitalposition bilanzieren zu können, sind Mindestvoraussetzungen, d.h. eine entsprechende bilanzrichtlinienkonforme Vertragsgestaltung, unbedingt notwendig!


Autor: Steffen Glaubrecht, 03641–557766, glaubrecht@collective-avantgarde.de

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3. Basel III und Rating.  Von Dirk Saeltzer

 
Dirk Saeltzer

Basel III und Rating: Erhebliche Auswirkungen und Handlungsbedarf für KMU

I. Die Neuregelungen zu Basel III 

Die Vorschriften zu Basel III sind insbesondere vor dem Hintergrund der letzten Finanzkrise entstanden. Die letzte Finanzkrise hat gezeigt, dass die Banken mit den bisherigen Eigenmitteln nicht in der Lage sind, entstehende Verluste selbst zu decken. Zahlreiche Kreditinstitute konnten nur mit massiven staatlichen Unterstützungsmaßnahmen (Einsatz von Steuergeldern) vor dem Ruin gerettet werden. Um dieser negativen Entwicklung vorzubeugen, sollen mit den Regelungen von Basel III die Eigenkapitalbasis der Kreditinstitute gestärkt und gleichzeitig die Kapitalreserven aufgestockt werden. Die Regelungen gelten ab 2013 und müssen bis 2018 umgesetzt werden. 

II. Erwartete Auswirkungen auf Unternehmen und Gegensteuerungsmaßnahmen

Sicher ist, dass den Banken durch die Aufstockung des Eigenkapitalanteils höhere Kosten entstehen. Sicher scheint auch, dass die Institute versuchen werden, diese höheren Kosten an die Unternehmen weiterzuleiten. Betroffen sind vor allem mittelständische Unternehmen, die sich i. d. R. zu großen Teilen über Kredite finanzieren und häufig nicht auf den Kapitalmarkt ausweichen können oder wollen.
Die höheren Anforderungen an die Kreditinstitute durch Basel III werden u. a. dazu führen, dass sich die Banken künftig noch besser überlegen werden, wem sie Kredite geben. Wichtigstes Kriterium bei der Entscheidung über die Vergabe und die Höhe der Zinsen wird die Risikoeinstufung eines Unternehmens sein:
Auch wir bemerken dies bereits jetzt bei der Betreuung von Mandanten im Zusammenhang mit Finanzierungsprozessen.
Klar gilt: Je geringer das Ausfallrisiko, bzw. je besser das Rating, desto eher werden Unternehmen neue Kredite bekommen oder ihre bestehenden Kreditlinien halten oder ausbauen können. Damit rückt das Thema Rating für viele mittelständische Unternehmen wieder stärker in den Fokus. Es gilt nach wie vor: Unternehmer, die sich um ein gutes Rating bemühen, erledigen nicht nur eine Pflichtaufgabe, sondern arbeiten aktiv daran, ihr Unternehmen besser aufzustellen. Die Unternehmer müssen für das Rating quasi den gesamten Betrieb „durchleuchten” und analysieren. Auftretende Schwachstellen können oft direkt behoben werden. So verbessert sich nicht nur das Rating, sondern auch die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens. 

III. Ausgewählte Maßnahmenvorschläge

  • Umschichtung von Verbindlichkeiten, z. B. Umwandlung kurzfristiger in langfristige Kredite oder Verhandlung mit Lieferanten über Verlängerung von Zahlungszielen
  • (vorzeitige) Schuldentilgung
  • Veräußerung von nicht mehr notwendigem Vermögen
  • Sortimentsbereinigung, Verringerung der Lagerbestände, Ladenhüter und Langsamdreher möglichst auslisten
  • regelmäßige Verhandlung mit Lieferanten über Preise und Konditionen; ggf. Austausch von Anbietern
  • Verringerung der Wertschöpfungstiefe, d. h. Auslagerung bestimmter Funktionen an Dritte und somit auch Verlagerung des unternehmerischen Risikos
  • Produktneuentwicklung, Kundenakquise und Kundenpflege (Erhöhung von Umsatz, Ergebnis und Cashflow, Verbesserung der Bilanzkennzahlen)
  • Aufbau eines (einfachen) Risikomanagement- und Frühwarnsystems

Zahlreiche der genannten Maßnahmen tragen zu einem verbesserten Betriebsergebnis bei und erhöhen die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Insofern schlagen Sie, wenn Sie sich aktiv um eine Verbesserung des Ratings kümmern, mehrere Fliegen mit einer Klappe.
Gerne können Sie dabei auf unsere Expertise zurückgreifen.

Autor: Steuerberater Dirk Saeltzer, 03641-557799 , info@pawlitzky-saeltzer.de

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4. Sicherheiten. Von Tom Hilliger

 
Tom Hilliger

Als Unternehmer wissen Sie nur zu gut, wie wichtig Sicherheiten für die Kreditvergabe sind. Sicherheiten spielen eine bedeutende Rolle, ob und zu welchen Konditionen die Bank Ihrem Unternehmen Geld zur Verfügung stellt. Die Kreditinstitute beurteilen jeden Kunden individuell in einem Ratingverfahren.
Die Bank führt jeweils ein Rating vor einer Kreditentscheidung durch, das so genannte Antragsrating. Während der Laufzeit des Kredites erfolgt ein Bestandsrating, welches jährlich durchgeführt wird. Ebenso erfolgt ein anlassbezogenes Rating, wenn die Bank positive (z. B. überdurchschnittliche Ertragssteigerung) oder negative Informationen (z. B. Mahnbescheide oder Zahlungsurteile gegen das Unternehmen) erhält.
Maßgebend für die Einschätzung ob und zu welchen Konditionen Unternehmen einen Kredit erhalten, sind sowohl vorhandene Sicherheiten, als auch die Art der Sicherheiten. Beispielsweise ist eine Sicherungsübereignung von Forderungen meistens schwieriger zu bewerten als ein Firmengrundstück.
Andere Sicherheiten wird die Bank nur sehr schwer oder gar nicht verwerten können, z. B. Spezialwerkzeuge oder individuelle, auf die Anforderungen des Unternehmens zugeschnittene Maschinen. Die Bank wird deshalb bei diesen Sicherheiten hohe Abschläge bei der Bewertung ansetzen.
Grundsätzlich wird Ihre Bank jede Sicherheit von Ihnen akzeptieren, aber unterschiedlich bewerten. Es gibt aus Sicht der Bank „gute“, „akzeptierte“ und „schlechte (Not-)Sicherheiten“. Letztere werden von der Bank nur akzeptiert, wenn keine anderen Sicherheiten vorhanden sind. Sie werden aber nur gering oder auch gar nicht angerechnet.

Übersicht: Beispiele für Sicherheiten unterschiedlicher Qualität

Gute Sicherheiten

  • Guthaben bei Banken und Bausparkassen (Verpfändung)
  • Marktgängige Immobilien (Grundschulden)
  • Lebensversicherung mit Rückkaufswert (Achtung: Beleihung unter Umständen steuerschädlich)
  • Bürgschaften von Personen mit guter Bonität

Akzeptierte Sicherheiten

  • Marktgängige Maschinen (Sicherungsübereignung)
  • Marktgängige Fahrzeuge (Sicherungsübereignung)

Notsicherheiten

  • Einrichtungen (Abtretung)
  • Waren (Abtretung)
  • Kundenforderungen (Abtretung)

Tipp: Nicht benötigte Sicherheiten freigeben lassen

Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank auch über die Freigabe von gestellten Sicherheiten. Sie haben einen Anspruch auf die Freigabe von Sicherheiten, wenn deren Wert den der gesicherten Forderungen deutlich übersteigt. Dies gilt insbesondere bei der Abtretung von Forderungen und Warenlager.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Besicherung in Höhe von 110 Prozent des Kredits noch gerechtfertigt ist. Beim Wertansatz der Sicherheit ist allerdings nicht vom Nenn- oder Anschaffungswert, sondern vom aktuell am Markt erzielbaren Wert im Falle einer Verwertung auszugehen.
Als Faustformel hat der BGH vorgegeben: Übersteigt der Nennwert der Sicherheiten jedoch 150 Prozent des Kredites, kann auf jeden Fall von einer Übersicherung ausgegangen werden. In diesem Fall muss die Bank Sicherheiten freigeben (BGH, 27.11.1997, Az. GSZ 01/97 und 02/97).

Autor: Rechtsanwalt Tom Hilliger, 03641-63980, t.hilliger@hilliger-mueller.de

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5. Die Gesellschafterbürgschaft – muss der Bürge wirklich zahlen? Von Dietmar Schmidt

 
Dietmar Schmidt
Ein Gesellschafter bürgt für Verbindlichkeiten seines Unternehmens meist dann, wenn bereits bestehende Sicherheiten nicht ausreichen und zu ergänzen sind. Eine solche Bürgschaft ist dann eng an das Schicksal der besicherten Verbindlichkeit und damit unmittelbar an den Fortbestand des Unternehmens gebunden.

Wird die besicherte Verbindlichkeit nicht bedient, ist dies oft das Ergebnis einer Zahlungsunfähigkeit und führt spätestens im Falle der Insolvenz zur Inanspruchnahme des Bürgen. Selbst wenn der Gesellschafter eng mit dem Unternehmen verbunden ist, lehnt die Rechtsprechung eine Anwendung der Grundsätze zur Ehegattenbürgschaft ab.

Damit stellt sich für den bürgenden Gesellschafter die berechtigte Frage, wie einerseits dem weiteren Sicherungsbedürfnis des Sicherungsgebers entsprochen, andererseits eine Haftung hieraus minimiert werden kann. Problematisch bei einer solchen Konstellation sind die Interessen der weiteren Unternehmensgläubiger. Denn soweit sich ein Unternehmensgläubiger trotz der existierenden Bürgschaft nicht an den Bürgen und sich vorrangig an die weiteren Sicherheiten hält, wird die Bürgschaft um den hieraus erzielten Erlös frei und der Bürge haftet  insoweit nicht. Stattdessen aber mindert dies die zu verteilende Masse, was wiederum die Interessen anderer Gläubiger tangiert. Ein neben dem Bürgschaftsvertrag zusätzliche vereinbarter Sicherungszweck gewährleistet, dass vor der Bürgschaft zunächst die weiteren vorhandenen Sicherheiten zu verwerten und der hieraus erzielte Erlös auf die besicherte Verbindlichkeit zu verrechnen ist. Damit würde trotz der Gesellschafterbürgschaft dessen Inanspruchnahme um den mit dem Erlös verrechneten Teilbetrag verkürzt und die Bürgschaft insoweit frei.

Da dies im Falle der Unternehmenskrise allein den Bürgen zugute kommt, wird der Insolvenzverwalter prüfen, ob dieser nicht zur Anfechtung nach den §§ 135 Abs. 2, 129 InsO berechtigt ist. Spätestens seit der Modernisierung des GmbH-Rechts dürften die Voraussetzungen einer Anfechtung und damit eine Verweisung an den Bürgen ausscheiden. Denn eine Vereinbarung wie die Bürgschaft mit Sicherungszweckabrede zu einer doppelten Besicherung bestehender Unternehmensverbindlichkeiten ist zwar eine grundsätzlich anfechtbare Rechtshandlung, doch wird diese Vereinbarung erst dann wirksam, wenn der Erlös aus der Verwertung der anderen Sicherheiten zu einer Befreiung der Bürgschaft führt. Es fehlt folglich bei einer solchen Interpretation eine anfechtbare Rechtshandlung mit Gläubigerbenachteiligungsabsicht vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so das OLG Hamm, Urt.v. 29.12.10, 8 U I-85/10.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, dennoch sollte bei einem weiteren Sicherungsbedürfnis und einer geforderten Gesellschafterbürgschaft in Betracht gezogen werden, zusätzlich auch noch eine Zweckvereinbarung zu treffen. Zu diesem Zeitpunkt wird der Sicherungsnehmer dies noch akzeptieren, ist er doch selbst an einer lukrativen Investition interessiert.

Autor: Rechtsanwalt Dietmar Schmidt, 03641-557711, info@schmidt-anton-partner.de

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6. Die Betriebshaftpflichtversicherung. Von Stefan Lohse

 
Stefan Lohse

Wie sichern Sie, was Sie aufgebaut haben?

Mit dem Erfolg wachsen Ihre Risiken im beruflichen wie im privaten Bereich. Es steigt nicht nur der Wert Ihres zu bewahrenden Vermögens, sondern auch Ihre Verantwortung. Führungskräfte haften für ihre Entscheidungen immer häufiger mit ihrem Privatvermögen.

Der Wettbewerb ist hart genug, Unternehmer und Freiberufler sollten nicht auch noch Risiken in Kauf nehmen, die sich mit einem guten Versicherungsschutz vermeiden lassen. Die finanziellen Folgen von Sachschäden im Betrieb, Haftpflichtschäden oder die Kosten für juristische Auseinandersetzungen können Sie schon vorbeugend ausschalten. Was dabei alles zu berücksichtigen ist, lässt sich am besten im persönlichen Gespräch klären, in welchem maßgeschneidert zu Ihrer Risikosituation ein individueller Vorschlag für Sie erstellt wird.


Eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen für Ihr Unternehmen ist die

Betriebshaftpflichtversicherung

Als Unternehmer haften Sie für alle Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen durch Ihre betriebliche Tätigkeit zufügen. Die Gefahr, dass jemand durch Ihr Unternehmen zu Schaden kommt, besteht leider immer und überall. Deshalb gehört eine Betriebshaftpflichtversicherung zum unerlässlichen Basisschutz, auf den Sie keinesfalls verzichten sollten. Denn passiert etwas, können die Forderungen der Geschädigten immense Summen ausmachen.

Im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung sind Sie gegen die finanziellen Folgen bei Ansprüchen aus Schäden geschützt, die durch Ihre Erzeugnisse oder geleisteten Arbeiten bei Dritten entstehen, soweit Sie oder Ihre Mitarbeiter dafür verantwortlich sind. Selbstverständlich prüfen wir im Schadenfall erst einmal, ob Sie überhaupt haftpflichtig gemacht werden können, und wehren unberechtigte Ansprüche ab.

Ein weiterer Vorteil sind unsere maßgeschneiderten Bedingungskonzepte. Sie erlauben es uns, Ihnen einen individuellen Versicherungsvorschlag zu machen, der Ihre spezifischen betrieblichen Risiken optimal absichert.

Neu: Die AGG-Police. Schutz gegen Diskriminierungsklagen
Seit das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft ist, kann jeder Mitarbeiter, Kunde, ja sogar Bewerber Schadenersatz fordern, wenn er sich z. B. aufgrund seiner Rasse, seines Geschlechts, seiner Religion, Behinderung oder seines Alters benachteiligt sieht. Mit der neuen Allianz VH-AGG (AGG-Police) sind Sie in derartigen Konflikten auf der sicheren Seite.

Neu: Die Öko-Haftungsversicherung. Schutz gegen Forderungen nach dem Umweltschadensgesetz
67 Prozent der Gewerbestandorte in Deutschland liegen weniger als 2,5 km von einem Naturschutzgebiet entfernt. Dazu kommen etwa 130 generell geschützte Tier- und Pflanzenarten.
Mit Inkrafttreten des neuen Umweltschadensgesetzes (USchadG) müssen Gewerbetreibende und Freiberufler mit einer deutlich schärferen Haftung bei Umweltschäden rechnen. Diese erstreckt sich auf sämtliche Schäden, die an geschützten Tieren, Pflanzen und Lebensräumen („Biodiversität“) verursacht werden – wissentlich oder unwissentlich. Behörden können nun die Kosten für die komplette Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes einfordern.

Die Allianz hat ein Konzept entwickelt, dass Ihnen effizienten Schutz bietet.

Autor: Stefan Lohse, 03641-63990, stefan.lohse@allianz.de

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