 | | Steffen Glaubrecht | Sehr geehrte Damen und Herren, die
Sommerferien sind mit durchwachsenem Wetter, viel Regen, praller
Sonne und extremen Stürmen vorbei. Wir hoffen, dass diese
Wetterkapriolen keinerlei Einfluss auf den politischen Herbst, die
Umsätze, Margen und Ergebnisse in der zweiten Jahreshälfte auf Ihre
Unternehmen und unsere Collective Support-Gruppe haben werden.
Die
Themen Banken-, Finanz- und Wirtschaftskrise sollte jeder von uns,
insbesondere kapitalintensive Firmen mit hohem Materialeinsatz, im
Auge behalten - "Dauerrisiko Staatsschulden". (Handelsblatt)
Im
aktuellen Gesamtkontext war die Herabstufung der Bonität der USA,
mit einer Neuverschuldung von 1,4 Billionen Dollar um die
Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, mehr als überfällig! Der Absturz des
DAX von 7.500 auf knapp 5.189 Punkte und weltweit aller weiteren
Börseninidizes hat in den letzten Wochen ein Übriges zur Verunsicherung
aller Investoren, Märkte und Kapitalanleger getan.
 | | Mandantenparty im Jenaer Glashaus | Liquidität und Sicherheit werden auch in Zukunft
für Ihre Unternehmen das Thema Nr. 1 bleiben müssen, deshalb sichern
Sie sich rechtzeitig Liquidität bei Ihren Banken. Mit den Bilanzen
der Jahre 2010 und der kommenden 2011'er sind Sie bei jeder Bank ein
gern gesehenes Unternehmen. Diese Situation sollten Sie nutzen! Mit
dem neuen Newsletter möchten wir Ihnen Wege, Strategien und
Verhandlungsmöglichkeiten zum Thema Unternehmensfinanzierung
aufzeigen. Ein Anlass, der mich jedes Jahr erfreut, ist unsere
traditionsreiche Mandantenparty. Etwa 150 Mandanten, Partner und
Mitarbeiter der Collective Support-Gruppe trafen sich am 1. September
2011 bei angenehmen Temperaturen im "Glashaus - Jenaer Paradies".
Neben der Musik einer Berliner Band, trugen die vielen anregenden
Gespräche zum gelungenen Abend bei. Fotos der Party von Dr. Eric Pawlitzky haben wir auf unsere Facebook-Seite gestellt. Alle
Partner der Collective Support-Gruppe wünschen Ihnen für die
verbleibenden Monate bis zum Bilanzstichtag alles Gute und viel
Erfolg mit Ihrem Unternehmen. Gute Unterhaltung beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Steffen Glaubrecht "Neue
Eurobonds - Börsenkurse und Bankaktien schmieren ab - neues 400
Milliarden Konjunkturpaket in den USA - SPD gewinnt Wahlen in
Meck-Pomm und Berlin souverän - Franken wird an den Euro
gebunden - EZB Chefvolkswirt tritt zurück!" Zuerst zur Finanzkrise: Für
Griechenland wird es jetzt ganz, ganz eng: Ob und wieweit sich das
Land stabilisieren kann, darüber hege ich ernste Zweifel. Wir können
Griechenland nur helfen, wenn die Gläubiger weltweit massiv
Forderungen abschreiben, was wiederum zu ernsten Bilanzverwerfungenen
einzelner Banken führen könnte - doch dazu ist derzeit niemand
bereit. Meine Prophezeiung: Es wird nicht mehr lange dauern, dann erklärt sich der griechische Staat für zahlungsunfähig!
Die Börse fährt Achterbahn! Bisher
glaubte niemand, dass die 5.000er Daxmarke durchbrochen wird - wovon
ich aber überzeugt bin. Die Aussichten und die Unsicherheiten in den Verschuldungskernzonen USA/Europa sind einfach zu schlecht. Das
Wort Sanierung nimmt bisher kein Politiker in den Mund und es werden
weiterhin Verbindlichkeiten in wahnsinnigen Größenordnungen
aufgenommen. Der
Goldpreis ist in den letzten Wochen förmlich explodiert - seit
unserem Juni Newsletter über 400 Punkte nach oben! Die Reise wird
weitergehen und die Unsicherheiten werden zunehmen. Ich hoffe nur,
die Banken haben ihre Refinanzierung im Griff. Ich sehe einen heißen Herbst auf uns zukommen! Zinsen: Die
Zinsentwicklung hat sich seit Juli seitwärts und in der vergangenen
Woche weiter nach unten entwickelt, was nach den jüngsten
internationalen Verwerfungen und Interventionen der EZB folgerichtig
erscheint. Den
Zinssatz Ihrer Kontokorrentlinien sollten Sie unbedingt mit Ihrer
Hausbank nachverhandeln, der Quartalsabschluss zum 30. September 2011
steht bevor! Die
Anlagenfinanzierungen sollten weiter beobachtet und bei
Zinsbindungsausläufen ab zwei bis vier Jahren mit den Hausbanken über
Forwarddarlehen verhandelt werden.
Baufinanzierung: --> 5 jährige Zinsbindung: Durchschnitt: 2,83 (3,04% 03/2011) --> 10 jährige Zinsbindung: Durchschnitt: 3,36 (3,67% 03/2011) Die
mittel- bis langfristigen Baufinanzierungszinsen bewegen sich
aktuell weiterhin leicht seitwärts. Achtung: Entwicklung zum
Jahresende beobachten, die Tendenz der letzten 20 Jahre war immer
leicht nach oben gerichtet.
Renditen der 10-jährigen Staatsanleihen: | | 19.09.2011 | 17.03.2011 | | Schweiz | 0,90% | | | Deutschland | 1,69% | 3,10% | | Frankreich | 2,49% | 3,30% | | Italien | 5,51% | 4,68% | | Spanien | 5,26% | 5,16% | | Irland | 7,98% | 8,90% | | Portugal | 9,77% | 7,10% | | Griechenland | 12,45% | 10,30% | | USA | 1,93% | 2,92% | | Japan | 1,01% | 1,12% | An
der Veränderung der Renditen der 10-jährigen Staatsanleihen erkennen
Sie die Bonitätsentwicklung der einzelnen Länder sehr gut. Das
Vertrauen in die europäischen Kernstaaten ist in hohem Maße gegeben,
wohingegen die Renditen der griechischen, portugiesischen,
spanischen, italienischen und irischen Staatsanleihen weiter steigen
und auf einem Niveau angekommen sind, die eine Rückzahlbarkeit bzw.
Kapitaldienstfähigkeit in meinen Augen als nicht realistisch
erscheinen lassen!
Was zahlen Banken derzeit für eine Geldanlage ab 50.000 Euro? | | 19.09.2011 | 20.03.2011 | | Tagesgeld | 2,3% - 2,7% | 1,4% - 2,2% | | Festgeld 12M | 1,85% - 3,0% | 1,65% - 2,6% | | Euribor 3M | 1,53% | 1,17% | Bitte erkundigen Sie sich genau nach der Höhe der Einlagensicherung der jeweiligen Bank, besonders bei ausländischen Kreditinstituten. Euro/US-Dollar: Der
Euro hat das Jahresanfangsniveau mit leichten Schwankungen nicht
halten können. Der aktuelle Kurs beträgt 1,379 (1,472 03/2011).
Begründet wird der Absturz des Euro mit dem Rücktritt von EZB
Chefvolkswirt Jürgen Stark und damit der zunehmenden Verunsicherung
der Märkte.
Aktien: "Verkauf der IKB stockt, französische Bank BNP Paribas will erst einmal abwarten" (Handelsblatt) Der
DAX notiert bei 5.573,51 (7.121 Punkten 25.06.2011). Tendenziell ist
in diesem Jahr alles möglich was nach unten gerichtet ist. Inwieweit
sich bestimmte Situationen noch kontrollieren lassen muss abgewartet
werden. Meine Skepsis zu Beginn des Jahres scheint sich immer mehr
zu bestätigen und die Märkte spiegeln dies eindrucksvoll wieder!
Rohstoffe: Die
Feinunze Gold steigt weiter und weiter. Sicherheit, Sicherheit und
nochmals Sicherheit. Seit unserem März-Newsletter verbesserte sich die
Feinunze Gold bis auf 1.807,80 US Dollar (1.418,14 US-Dollar im März
2011). Rohstoffe bleiben auch Mitte des Jahres auf hohem Niveau, selbst wenn der Ölpreis punktuell nachgegeben hat.
Immobilien: Der
Daumen bleibt in Jena oben, die Mieten begeben sich auf das
avisierte hohe Niveau. Inzwischen werden Nettomietzinsen von 11
Euro/qm in Jena aufgerufen und bezahlt. Autor: Steffen Glaubrecht, 03641–557766, glaubrecht@collective-avantgarde.de; Der Beitrag ist keine Anlageempfehlung im Sinne des WPHG.
Seitenanfang Unternehmensfinanzierungen können wir mit Abwandlungen in drei Segmente einteilen: 1. Kurzfristige Finanzierungen - Kontokorrentlinien und kurzfristige Darlehen Laufzeit: 1 Tag bis ca. max. 2 Jahre. Die
Nutzung der Linien sollte im Regelfall zur Vorfinanzierung von
Auftragsspitzen bzw. zur Abdeckung von Zahlungszielen dienen. Die
Konditionen sollten sich immer am Euribor 3 Monate mit einem
Aufschlag von ca. max. 2,5 Prozent orientieren. So kann der Unternehmer mit der Bank nachprüfbare Konditionen verhandeln. Mit dem Portal Onvista sind Sie immer aktuell informiert.
Die Entscheidung der Bank, ob Ihnen eine KK- Linie zur Verfügung gestellt wird, ist abhängig von: - der Strategie der Bank - ihrer Bilanzstruktur und Ertragslage - ihrer Ratingnote - ihren Sicherheiten Mit
den Positionen, Sicherheiten und Ratingnote, ermittelt die Bank die
mathematische Ausfallwahrscheinlichkeit ihres Unternehmens zum
Bilanzsstichtag. In den nachfolgenden Texten werden RA Tom
Hilliger und RA Dietmar Schmidt gesondert auf die
Sicherheitsproblematik eingehen. 2.Mittel- und langfristige Finanzierungen (Darlehen) Laufzeit: Zwei bis max. 20 Jahre. Im
Regelfall wird mit Darlehen zwischen fünf und 15 Jahren das
Anlagevermögen eines Unternehmens finanziert. Über mögliche zu
verhandelnde Zinssätze mit der Hausbank kann man sich auf der Internetseite der KfW informieren, KfW Unternehmerkredit mit Preisklassendarstellung oder über Onvista. Kalkulatorisch
sollte mit einem Aufschlag von ca. 1 Prozent in den einzelnen
Zinsbindungsfristen bzw. Preisklassen gerechnet werden. Im
langfristigen Finanzierungsbereich sind insbesondere Sicherheiten für
Banken wichtig, die in verschiedene Sicherheitsklassen eingeteilt
werden. Grundsätzlich wird das zu finanzierende Anlagevermögen
verpfändet, z.B. in Form von Grundschulden auf die Gewerbeeinheit. 3.Eigenkapitalähnliche Finanzierungsformen Laufzeiten
von mindestens fünf bis maximal zehn Jahren müssen eingehalten
werden, da ansonsten die bilanzielle Anrechenbarkeit nicht gegeben
ist. Diese Finanzierungsform findet Anwendung, wenn eigenes Kapital
auf der Passivseite nicht im ausreichendem Maße zur Verfügung steht
und die Eigenkapitalquote nicht im Bereich von 30 - 50 Prozent
gehalten werden kann. Eine Besicherung wird lediglich mit labilen
Sicherheiten oder durch Financial Governance vertraglich gebunden.
Formen dieser Finanzierungen sind: Mezzanine Kapital,
Gesellschafterdarlehen, Genussrechte und stille Beteiligungen usw.. Um
entsprechende Darlehen auf der Passivseite in der Eigenkapitalposition
bilanzieren zu können, sind Mindestvoraussetzungen, d.h. eine
entsprechende bilanzrichtlinienkonforme Vertragsgestaltung, unbedingt
notwendig!
Autor: Steffen Glaubrecht, 03641–557766, glaubrecht@collective-avantgarde.de
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 | | Dirk Saeltzer | Basel III und Rating: Erhebliche Auswirkungen und Handlungsbedarf für KMU I. Die Neuregelungen zu Basel III Die
Vorschriften zu Basel III sind insbesondere vor dem Hintergrund der
letzten Finanzkrise entstanden. Die letzte Finanzkrise hat gezeigt,
dass die Banken mit den bisherigen Eigenmitteln nicht in der Lage
sind, entstehende Verluste selbst zu decken. Zahlreiche
Kreditinstitute konnten nur mit massiven staatlichen
Unterstützungsmaßnahmen (Einsatz von Steuergeldern) vor dem Ruin
gerettet werden. Um dieser negativen Entwicklung vorzubeugen, sollen
mit den Regelungen von Basel III die Eigenkapitalbasis der
Kreditinstitute gestärkt und gleichzeitig die Kapitalreserven
aufgestockt werden. Die Regelungen gelten ab 2013 und müssen bis 2018
umgesetzt werden. II. Erwartete Auswirkungen auf Unternehmen und Gegensteuerungsmaßnahmen
Sicher
ist, dass den Banken durch die Aufstockung des Eigenkapitalanteils
höhere Kosten entstehen. Sicher scheint auch, dass die Institute
versuchen werden, diese höheren Kosten an die Unternehmen
weiterzuleiten. Betroffen sind vor allem mittelständische
Unternehmen, die sich i. d. R. zu großen Teilen über Kredite finanzieren
und häufig nicht auf den Kapitalmarkt ausweichen können oder wollen.
Die höheren Anforderungen an die Kreditinstitute durch Basel III
werden u. a. dazu führen, dass sich die Banken künftig noch besser
überlegen werden, wem sie Kredite geben. Wichtigstes Kriterium bei der
Entscheidung über die Vergabe und die Höhe der Zinsen wird die
Risikoeinstufung eines Unternehmens sein: Auch wir bemerken dies bereits jetzt bei der Betreuung von Mandanten im Zusammenhang mit Finanzierungsprozessen. Klar
gilt: Je geringer das Ausfallrisiko, bzw. je besser das Rating,
desto eher werden Unternehmen neue Kredite bekommen oder ihre
bestehenden Kreditlinien halten oder ausbauen können. Damit rückt das
Thema Rating für viele mittelständische Unternehmen wieder stärker
in den Fokus. Es gilt nach wie vor: Unternehmer, die sich um ein
gutes Rating bemühen, erledigen nicht nur eine Pflichtaufgabe, sondern
arbeiten aktiv daran, ihr Unternehmen besser aufzustellen. Die
Unternehmer müssen für das Rating quasi den gesamten Betrieb
„durchleuchten” und analysieren. Auftretende Schwachstellen können
oft direkt behoben werden. So verbessert sich nicht nur das Rating,
sondern auch die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens. III. Ausgewählte Maßnahmenvorschläge
- Umschichtung
von Verbindlichkeiten, z. B. Umwandlung kurzfristiger in
langfristige Kredite oder Verhandlung mit Lieferanten über
Verlängerung von Zahlungszielen
- (vorzeitige) Schuldentilgung
- Veräußerung von nicht mehr notwendigem Vermögen
- Sortimentsbereinigung, Verringerung der Lagerbestände, Ladenhüter und Langsamdreher möglichst auslisten
- regelmäßige Verhandlung mit Lieferanten über Preise und Konditionen; ggf. Austausch von Anbietern
- Verringerung
der Wertschöpfungstiefe, d. h. Auslagerung bestimmter Funktionen an
Dritte und somit auch Verlagerung des unternehmerischen Risikos
- Produktneuentwicklung,
Kundenakquise und Kundenpflege (Erhöhung von Umsatz, Ergebnis und
Cashflow, Verbesserung der Bilanzkennzahlen)
- Aufbau eines (einfachen) Risikomanagement- und Frühwarnsystems
Zahlreiche
der genannten Maßnahmen tragen zu einem verbesserten
Betriebsergebnis bei und erhöhen die Leistungsfähigkeit Ihres
Unternehmens. Insofern schlagen Sie, wenn Sie sich aktiv um eine Verbesserung des Ratings kümmern, mehrere Fliegen mit einer Klappe. Gerne können Sie dabei auf unsere Expertise zurückgreifen.
Autor: Steuerberater Dirk Saeltzer, 03641-557799 , info@pawlitzky-saeltzer.de
Seitenanfang  | | Tom Hilliger | Als
Unternehmer wissen Sie nur zu gut, wie wichtig Sicherheiten für die
Kreditvergabe sind. Sicherheiten spielen eine bedeutende Rolle, ob
und zu welchen Konditionen die Bank Ihrem Unternehmen Geld zur
Verfügung stellt. Die Kreditinstitute beurteilen jeden Kunden
individuell in einem Ratingverfahren. Die Bank führt jeweils ein
Rating vor einer Kreditentscheidung durch, das so genannte
Antragsrating. Während der Laufzeit des Kredites erfolgt ein
Bestandsrating, welches jährlich durchgeführt wird. Ebenso erfolgt
ein anlassbezogenes Rating, wenn die Bank positive (z. B.
überdurchschnittliche Ertragssteigerung) oder negative Informationen
(z. B. Mahnbescheide oder Zahlungsurteile gegen das Unternehmen)
erhält. Maßgebend für die Einschätzung ob und zu welchen
Konditionen Unternehmen einen Kredit erhalten, sind sowohl vorhandene
Sicherheiten, als auch die Art der Sicherheiten. Beispielsweise ist
eine Sicherungsübereignung von Forderungen meistens schwieriger zu
bewerten als ein Firmengrundstück. Andere Sicherheiten wird die
Bank nur sehr schwer oder gar nicht verwerten können, z. B.
Spezialwerkzeuge oder individuelle, auf die Anforderungen des
Unternehmens zugeschnittene Maschinen. Die Bank wird deshalb bei
diesen Sicherheiten hohe Abschläge bei der Bewertung ansetzen. Grundsätzlich
wird Ihre Bank jede Sicherheit von Ihnen akzeptieren, aber
unterschiedlich bewerten. Es gibt aus Sicht der Bank „gute“,
„akzeptierte“ und „schlechte (Not-)Sicherheiten“. Letztere werden von
der Bank nur akzeptiert, wenn keine anderen Sicherheiten vorhanden
sind. Sie werden aber nur gering oder auch gar nicht angerechnet.
Übersicht: Beispiele für Sicherheiten unterschiedlicher Qualität
| Gute Sicherheiten | - Guthaben bei Banken und Bausparkassen (Verpfändung)
- Marktgängige Immobilien (Grundschulden)
- Lebensversicherung mit Rückkaufswert (Achtung: Beleihung unter Umständen steuerschädlich)
- Bürgschaften von Personen mit guter Bonität
| | Akzeptierte Sicherheiten | - Marktgängige Maschinen (Sicherungsübereignung)
- Marktgängige Fahrzeuge (Sicherungsübereignung)
| | Notsicherheiten | - Einrichtungen (Abtretung)
- Waren (Abtretung)
- Kundenforderungen (Abtretung)
| Tipp: Nicht benötigte Sicherheiten freigeben lassen
Sprechen
Sie mit Ihrer Hausbank auch über die Freigabe von gestellten
Sicherheiten. Sie haben einen Anspruch auf die Freigabe von
Sicherheiten, wenn deren Wert den der gesicherten Forderungen
deutlich übersteigt. Dies gilt insbesondere bei der Abtretung von
Forderungen und Warenlager. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat
entschieden, dass eine Besicherung in Höhe von 110 Prozent des Kredits
noch gerechtfertigt ist. Beim Wertansatz der Sicherheit ist allerdings
nicht vom Nenn- oder Anschaffungswert, sondern vom aktuell am Markt
erzielbaren Wert im Falle einer Verwertung auszugehen. Als
Faustformel hat der BGH vorgegeben: Übersteigt der Nennwert der
Sicherheiten jedoch 150 Prozent des Kredites, kann auf jeden Fall von
einer Übersicherung ausgegangen werden. In diesem Fall muss die Bank
Sicherheiten freigeben (BGH, 27.11.1997, Az. GSZ 01/97 und 02/97).
Autor: Rechtsanwalt Tom Hilliger, 03641-63980, t.hilliger@hilliger-mueller.de Seitenanfang
 | | Dietmar Schmidt | Ein
Gesellschafter bürgt für Verbindlichkeiten seines Unternehmens meist
dann, wenn bereits bestehende Sicherheiten nicht ausreichen und zu
ergänzen sind. Eine solche Bürgschaft ist dann eng an das Schicksal
der besicherten Verbindlichkeit und damit unmittelbar an den
Fortbestand des Unternehmens gebunden.
Wird die besicherte
Verbindlichkeit nicht bedient, ist dies oft das Ergebnis einer
Zahlungsunfähigkeit und führt spätestens im Falle der Insolvenz zur
Inanspruchnahme des Bürgen. Selbst wenn der Gesellschafter eng mit dem
Unternehmen verbunden ist, lehnt die Rechtsprechung eine Anwendung der
Grundsätze zur Ehegattenbürgschaft ab.
Damit stellt sich für
den bürgenden Gesellschafter die berechtigte Frage, wie einerseits
dem weiteren Sicherungsbedürfnis des Sicherungsgebers entsprochen,
andererseits eine Haftung hieraus minimiert werden kann. Problematisch
bei einer solchen Konstellation sind die Interessen der weiteren
Unternehmensgläubiger. Denn soweit sich ein Unternehmensgläubiger trotz
der existierenden Bürgschaft nicht an den Bürgen und sich vorrangig
an die weiteren Sicherheiten hält, wird die Bürgschaft um den hieraus
erzielten Erlös frei und der Bürge haftet insoweit nicht.
Stattdessen aber mindert dies die zu verteilende Masse, was wiederum
die Interessen anderer Gläubiger tangiert. Ein neben dem
Bürgschaftsvertrag zusätzliche vereinbarter Sicherungszweck
gewährleistet, dass vor der Bürgschaft zunächst die weiteren
vorhandenen Sicherheiten zu verwerten und der hieraus erzielte Erlös
auf die besicherte Verbindlichkeit zu verrechnen ist. Damit würde
trotz der Gesellschafterbürgschaft dessen Inanspruchnahme um den mit
dem Erlös verrechneten Teilbetrag verkürzt und die Bürgschaft
insoweit frei.
Da dies im Falle der Unternehmenskrise allein den
Bürgen zugute kommt, wird der Insolvenzverwalter prüfen, ob dieser
nicht zur Anfechtung nach den §§ 135 Abs. 2, 129 InsO berechtigt ist.
Spätestens seit der Modernisierung des GmbH-Rechts dürften die
Voraussetzungen einer Anfechtung und damit eine Verweisung an den
Bürgen ausscheiden. Denn eine Vereinbarung wie die Bürgschaft mit
Sicherungszweckabrede zu einer doppelten Besicherung bestehender
Unternehmensverbindlichkeiten ist zwar eine grundsätzlich anfechtbare
Rechtshandlung, doch wird diese Vereinbarung erst dann wirksam, wenn
der Erlös aus der Verwertung der anderen Sicherheiten zu einer
Befreiung der Bürgschaft führt. Es fehlt folglich bei einer solchen
Interpretation eine anfechtbare Rechtshandlung
mit Gläubigerbenachteiligungsabsicht vor Eröffnung des
Insolvenzverfahrens, so das OLG Hamm, Urt.v. 29.12.10, 8 U I-85/10. Die
Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, dennoch sollte bei einem
weiteren Sicherungsbedürfnis und einer geforderten
Gesellschafterbürgschaft in Betracht gezogen werden, zusätzlich auch
noch eine Zweckvereinbarung zu treffen. Zu diesem Zeitpunkt wird der
Sicherungsnehmer dies noch akzeptieren, ist er doch selbst an einer
lukrativen Investition interessiert. Autor: Rechtsanwalt Dietmar Schmidt, 03641-557711, info@schmidt-anton-partner.de Seitenanfang 6. Die Betriebshaftpflichtversicherung. Von Stefan Lohse  | | Stefan Lohse | Wie sichern Sie, was Sie aufgebaut haben? Mit
dem Erfolg wachsen Ihre Risiken im beruflichen wie im privaten
Bereich. Es steigt nicht nur der Wert Ihres zu bewahrenden Vermögens,
sondern auch Ihre Verantwortung. Führungskräfte haften für ihre
Entscheidungen immer häufiger mit ihrem Privatvermögen.
Der
Wettbewerb ist hart genug, Unternehmer und Freiberufler sollten nicht
auch noch Risiken in Kauf nehmen, die sich mit einem guten
Versicherungsschutz vermeiden lassen. Die finanziellen Folgen von
Sachschäden im Betrieb, Haftpflichtschäden oder die Kosten für
juristische Auseinandersetzungen können Sie schon vorbeugend
ausschalten. Was dabei alles zu berücksichtigen ist, lässt sich am
besten im persönlichen Gespräch klären, in welchem maßgeschneidert zu
Ihrer Risikosituation ein individueller Vorschlag für Sie erstellt
wird.
Eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen für Ihr Unternehmen ist die
Betriebshaftpflichtversicherung Als
Unternehmer haften Sie für alle Schäden, die Sie oder Ihre
Mitarbeiter anderen durch Ihre betriebliche Tätigkeit zufügen. Die
Gefahr, dass jemand durch Ihr Unternehmen zu Schaden kommt, besteht
leider immer und überall. Deshalb gehört eine
Betriebshaftpflichtversicherung zum unerlässlichen Basisschutz, auf
den Sie keinesfalls verzichten sollten. Denn passiert etwas, können
die Forderungen der Geschädigten immense Summen ausmachen.
Im
Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung sind Sie gegen die
finanziellen Folgen bei Ansprüchen aus Schäden geschützt, die durch
Ihre Erzeugnisse oder geleisteten Arbeiten bei Dritten entstehen,
soweit Sie oder Ihre Mitarbeiter dafür verantwortlich sind.
Selbstverständlich prüfen wir im Schadenfall erst einmal, ob Sie
überhaupt haftpflichtig gemacht werden können, und wehren
unberechtigte Ansprüche ab.
Ein weiterer Vorteil sind unsere
maßgeschneiderten Bedingungskonzepte. Sie erlauben es uns, Ihnen
einen individuellen Versicherungsvorschlag zu machen, der Ihre
spezifischen betrieblichen Risiken optimal absichert.
Neu: Die AGG-Police. Schutz gegen Diskriminierungsklagen Seit
das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft ist, kann jeder
Mitarbeiter, Kunde, ja sogar Bewerber Schadenersatz fordern, wenn er
sich z. B. aufgrund seiner Rasse, seines Geschlechts, seiner
Religion, Behinderung oder seines Alters benachteiligt sieht. Mit der
neuen Allianz VH-AGG (AGG-Police) sind Sie in derartigen Konflikten
auf der sicheren Seite.
Neu: Die Öko-Haftungsversicherung. Schutz gegen Forderungen nach dem Umweltschadensgesetz 67
Prozent der Gewerbestandorte in Deutschland liegen weniger als 2,5
km von einem Naturschutzgebiet entfernt. Dazu kommen etwa 130
generell geschützte Tier- und Pflanzenarten. Mit Inkrafttreten des
neuen Umweltschadensgesetzes (USchadG) müssen Gewerbetreibende und
Freiberufler mit einer deutlich schärferen Haftung bei Umweltschäden
rechnen. Diese erstreckt sich auf sämtliche Schäden, die an
geschützten Tieren, Pflanzen und Lebensräumen („Biodiversität“)
verursacht werden – wissentlich oder unwissentlich. Behörden können
nun die Kosten für die komplette Wiederherstellung des ursprünglichen
Zustandes einfordern.
Die Allianz hat ein Konzept entwickelt, dass Ihnen effizienten Schutz bietet. Autor: Stefan Lohse, 03641-63990, stefan.lohse@allianz.de Seitenanfang Anregungen und Kritik, Informationen zum Datenschutz: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Interesse. Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wir freuen uns über Ihr Feedback und beantworten Ihre Fragen unter neues@collective-support.de. Sie können diesen Newsletter gerne auch an Interessenten weiterleiten.
Über Neuigkeiten von der collective avantgarde-Unternehmensgruppe können Sie sich auch auf unserer Homepage sowie unserer Facebook-Seite informieren.
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Newsletter abbestellen | Newsletter Nr. 3 /2011 20. September 2011 Inhalt Veranstaltungen/Termine Oktober 5. Oktober 2011 20 Jahre Generalagentur Stefan Lohse
November 26. November 2011 Opernball pro Jena, Volkshaus Jena
Kooperationspartner collective avantgarde Unternehmensberatung Auch bei Facebook
pawlitzky-saeltzer Steuerberatung schmidt-anton-partner Rechtsanwälte Hilliger & Müller Rechtsanwälte Stefan Lohse Risk Manager DAX - Stand 19.09.2011
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