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Willkommen zu unserem 4. Support-Newsletter 2011!
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Die Staaten Europas haben mit einer regelrechten Überschuldungsarie geglänzt und der "Politische Herbst" hatte es mehr als in sich! Unserer Unternehmensgruppe konnten diese wirtschaftspolitischen Problemsituationen nichts anhaben. Alle Kanzleien entwickelten sich sehr positiv, so dass wir uns über gestiegene Kundenzahl, Umsatz und Ertragslage freuen konnten. In unseren Arbeitsschwerpunkten: Internationales Steuerrecht, Gesellschaft-, Arbeits- und Baurecht, dem Kauf- und Verkauf von Unternehmen und der Umsetzung von Unternehmensfinanzierungen haben wir unser Beratungsgeschäft mit Mandanten zielgerichtet auf einem qualitativ weiter verbesserten Niveau ausbauen können. Ein Beispiel: Im Jahr 2011 hat die collective avantgarde Gruppe Unternehmensfinanzierungen über insgesamt 40 Mio. Euro initiiert und begleitet sowie steuerrechtliche und anwaltliche Beratungsleistungen erbracht. Wir sind über diese Entwicklung sehr erfreut und wollen in den kommenden Jahren dieses Beratungsniveau weiter ausbauen. Zu unserem ersten gemeinsamen Strategiemeeting trafen sich am 3.11.- 5.11.2011 alle Partner zu einer gemeinsamen Arbeitsetappe, die von Oberhof bis nach Masserberg per pedes bewältigt wurde und bei der das folgende Foto entstand. Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und Unternehmen ein friedvolles und besinnliches Weihnachtsfest, einen fröhlich tanzenden Rutsch ins Jahr 2012 und ein wie immer "rohertragsverbessertes" Jahr 2012!
1. Kommentar: Kapitalmarkt aktuell - Stand 20.
Dezember 2011.
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| Entwicklung des Baugeldzinssatzes von Dezember 2010 bis November 2011 |
Renditen der 10-jährigen Staatsanleihen:
| 20. Dezember 2011 | 17. März 2011 | |
| Schweiz | 0,70% | - |
| Deutschland | 1,96% | 3,10% |
| Frankreich | 3,21% | 3,30% |
| Italien | 6,68% | 4,68% |
| Spanien | 5,60% | 5,16% |
| Irland | 8,60% | 8,90% |
| Portugal | 14,01% | 7,10% |
| Griechenland | 20,96% | 10,30% |
| USA | 1,95% | 2,92% |
| Japan | 1,00% | 1,12% |
Was
zahlen Banken derzeit für eine Geldanlage ab 50.000 Euro?
| 20. Dezember 2011 | 20. März 2011 | |
| Tagesgeld | 2,0% - 2,75% | 1,4% - 2,2% |
| Festgeld 12M | 3,0% - 3,5% | 1,65% - 2,6% |
| Euribor 3M | 1,42% | 1,17% |
Autor:
Steffen Glaubrecht, 03641–557766, glaubrecht@collective-avantgarde.de; Der Beitrag ist keine Anlageempfehlung im Sinne des
WPHG.
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| Dirk Saeltzer |
Steuergeschenke
für deutsche Immobilienbesitzer sind rar geworden. Mit
Ausnahme
jener, die ein Denkmal bewohnen oder ihre Immobilie vermieten,
müssen Eigentümer ihre Investition aus eigener Tasche
zahlen.
Das soll sich jetzt vor dem Hintergrund der beschlossenen Energiewende
in Deutschland ändern. So liegt beim Vermittlungsausschuss des
deutschen Bundesrates ein fertiger Gesetzentwurf zur steuerlichen
Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an
Wohngebäuden vor. Derzeit wird im Vermittlungsausschuss an
einer
Lösung gearbeitet.
Wichtigster Inhalt: Ob Vermieter oder Selbstnutzer, wer sein Haus
modernisiert und dadurch den Heizenergieverbrauch deutlich senkt, soll
ab 2012 die Kosten zehn Jahre lang steuerlich absetzen können.
Voraussetzung:
Das Gebäude muss 15 Prozent weniger Energie zum Heizen
benötigen, als nach der gültigen
Energieeinsparverordnung
maximal zulässig ist.
Vorteilsrechnung:
Bei Investitionskosten von ca. 30 T€ ergibt sich bei
einem Steuersatz von 40 % eine Steuerersparnis von 12 T€.
Unsere Empfehlung:
Mit dem Beginn der Sanierungsinvestitionen sollte bis zur
endgültigen Entscheidung des Bundesrates nach Vorlage der
abschließenden Empfehlung des Vermittlungsausschuss gewartet
werden. Erfolgt dies nicht, können sich steuerliche Nachteile
aus
dem vorzeitigen Maßnahmebeginn ergeben.
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| Dr. Eric Pawlitzky |
In Zeiten, in
denen die Zinsen für Festgeld (ca. 2,0 % vor Steuern)
weit
unter der Inflationsrate (real ca. 3% p.a.) liegen, steigt die
Nachfrage nach Betongold ebenso rasant wie die Nachfrage nach
Edelmetall. Zwar halten sich viele Menschen mit Investitionen in
Krisenzeiten generell zurück. Wer jedoch die Turbulenzen des
Aktienmarktes mental nicht verkraftet und nicht ins eigene Unternehmen
investieren kann, interessiert sich für Immobilien, wenn er
größere Summen zur Verfügung hat.
Und groß müssen die Summen tatsächlich
sein, wenn man in Jena oder Berlin investieren möchte. Es sind
-neben Dresden- die
beiden Städte im Territorium der neuen
Länder, in denen
die Mieten trotz des allgemein
prognostizierten Bevölkerungsrückganges
steigen. Und das
hat Auswirkungen auf die Immobilienpreise.
Während Berlin noch eine weite Spreizung von Mieten und
Grundstückspreisen aufweist, wird in Jena durch die knappe
Fläche, bedingt durch die Lage im Talkessel und einen
kontinuierlichen Zuzug von Akademikern, Studierenden und hoch
qualifizierten Menschen sowie eine vergleichsweise hohe Geburtenrate
der Nachfragedruck deutlich stärker.
Betrug die durchschnittliche Kaltmiete in Berlin laut Mietspiegel 2007
noch 4,75 Euro je Quadratmeter, waren es zwei Jahre später mit
4,83 Euro je Quadratmeter lediglich acht Cent mehr. Im Mietspiegel 2010
ist die Mietverteuerung mit 17 Cent mehr als doppelt so hoch
ausgefallen und sie hat damit 2011 die Durchschnittsmiete von
5.00 Euro überschritten. Das ist eine Steigerung
von 5,0 % innerhalb
von drei Jahren. Wer also bereits eine rentable Immobilie
besaß,
konnte seine Rendite - zumindest statistisch betrachtet –
ohne
größere Anstrengungen weiter steigern.
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| Fotografie:
Eric Pawlitzky, aufgenommen vom Dach eines Objektes in Berlin-Kreuzberg |
Doch auch in Jena sind die
Anschaffungskosten
für Wohneigentum allein in den letzten drei Monaten um ca. 5 %
auf
nunmehr durchschnittlich ca. 1.800 Euro gestiegen. Zum
Vergleich: eine ähnliche Preissteigerung haben wir auch in
Apolda,
selbst wenn man dort noch für bescheidene 896 Euro pro m²
im Durchschnitt investieren kann. (Quelle: Trovit Search, S.L. , www.trovit.com)
Der Trend bei Mieten und Anschaffungspreisen zeigt also an beiden
Standorten nach oben. Wer vor einigen Jahren in diesen Städten
Immobilien gekauft hat, kann heute auf eine Wertentwicklung
zurückschauen, die die Inflationsrate zumindest kompensiert
hat.
Ist die Immobilie
die risikolose Alternative? Gewiss nicht.
Kaum ein Investment erfordert einen derart langen Atem. Anschaffungen
amortisieren sich nur über relativ lange Zeiträume,
vor allem
dann, wenn sie mit Krediten finanziert sind. Neben dem gelegentlichen
Ärger mit Mietern oder Hausverwaltung fressen notwendige
Instandhaltungen Teile der Rendite wieder auf. In Top-Lagen
günstig einkaufen und später gute Wertsteigerungen
bei
stabilen Mieten haben – das erfordert Geduld und gute
Marktkenntnis wie bei anderen Investments auch. Wollen Sie also in
Immobilien investieren, dann suchen Sie bitte systematisch mit klaren
Vorstellungen und lassen Sie sich nicht von Gelegenheitsofferten
verunsichern.
Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass in Phasen heftiger Krisen, z.B.
in den zwanziger Jahren, auch Immobilien nicht immer einen
zuverlässigen Schutz vor Wertverlusten boten.
Schließlich
sind Immobilien ein Gut wie jedes andere auch: wenn die Kaufkraft
zusammenbricht, die Nachfrage fehlt, fallen auch hier die Preise, und
nur wer in einer solchen Situation nicht verkaufen MUSS und auf weitere
Einkommensquellen zugreifen kann, ist sicher vor großen
Verlusten.
Zunächst einmal sei festgestellt, dass die Preissteigerungen
am
Miet- und Immobilienmarkt Folge des wirtschaftlichen Aufschwungs in
Deutschland waren und nicht nur Ergebnis von Verunsicherung. Ein Blick
in den Verbraucherpreisindex Deutschland zeigt sogar, dass kaum ein
Kostenblock so kontinuierlich gestiegen ist, wie das Wohnen in
Deutschland – und zwar auch in den Krisen der letzten Jahre.
Das
lässt auf entsprechende Renditepotenziale bei Immobilien
schließen, ein Teil der Kostensteigerung ist aber auch auf
gestiegene Energiepreise zurückzuführen.
Vergleicht man die heutige Situation mit der Weltwirtschaftskrise in
den 1920iger Jahren, haben sich zwar internationale
Regulierungsmechanismen um einiges verbessert. Aber damals konnten (wie
in den USA heute) viele Hypothekenschuldner nach Arbeitslosigkeit oder
anderen Einkommensverlusten ihre Kredite nicht mehr bedienen. Dadurch
kamen im Ergebnis von Zwangsvollstreckungen oder Notverkäufen
viele preiswerte Immobilien auf den Markt, die die Preise des
Gesamtmarktes gedrückt haben. Verstärkt wurde dieser
Effekt
durch mangelnde Kaufkraft auf der Mieterseite und damit fallende
Erträge aus Immobilien. Derartige Szenarien können
natürlich auch in Zukunft nicht völlig vermieden
werden. Aus
dieser Perspektive unterscheiden sich Investments in Immobilien doch
nicht so gewaltig von denen in andere Sachwerte, nämlich in
Aktien
oder Rohstoffe: auch dort kann es kräftige Schwankungen der
Werte
geben, obwohl langfristig eine Wertsteigerung, z.B. bei Aktien, von im
Durchschnitt 7 % p.a. erwartet werden kann, aber eben nur im
langfristigen Durchschnitt und sicherlich abhängig vom
Einkaufspreis.
Wollen Sie in Immobilien investieren, dann bieten sich Jena und Berlin
als Standorte auf jeden Fall an. Beide Städte stehen im
Unterschied zu anderen Regionen Deutschlands vor einem prognostizierten
Bevölkerungszuwachs. Beiden Städten wird eine gute
wirtschaftliche Perspektive zugesprochen, sie gelten
zugleich als attraktive Standorte für Gesundheitsversorgung
und
Bildung. Aber entscheiden Sie mit Weitblick: kaufen Sie in qualitativ
hochwertigen Lagen, z.B. in einer Gegend, in der Sie auch selbst gern
wohnen würden. Achten Sie auf gute Architektur und hohe
Energiestandards. Hat ein Mieter die Wahl, wird er zukünftig
solche Kriterien auf jeden Fall in seine Entscheidung einbeziehen.
Gesichtslose Immobilien von der Stange mit hohen Nebenkosten werden
langfristig gewiss nicht das Rennen machen.
Autor: Dr. Eric
Pawlitzky, Kontakt: 03641 - 55 77 66, pawlitzky@pawlitzky-saeltzer.de
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| Dirk Kreinberger |
Dem Eigentum
an Grund und Boden kommt seit jeher eine besondere Bedeutung zu, da
Immobilien neben ihrer Wertbeständigkeit insbesondere auch
bevorzugte Sicherungsobjekte darstellen. Grundstücke
können
mit Rechten, etwa einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer
Dienstbarkeit belastet werden. Die im Grundbuch eingetragenen
Eigentümer können aber auch in der Befugnis über das
Grundstück zu
verfügen beschränkt werden.
Es ist daher überaus wichtig, die wesentlichen
Rechtsverhältnisse eines Grundstücks oder auch einer
Eigentumswohnung, mithin die Eigentums- und
Belastungsverhältnisse, verbindlich, transparent und dauerhaft
festzuhalten. Diesem Zweck dient das als Grundbuch bekannte
öffentliche Register, welches beim Grundbuchamt als Abteilung
des
Amtsgerichts für alle im Amtsgerichtsbezirk gelegenen
Grundstücke geführt wird.
Um Eigentum an einer Immobilie zu begründen, muss neben der
Einigung zur Übertragung des Eigentums (Auflassung
gemäß § 925 BGB) auch die Eintragung des
Eigentümerwechsels ins Grundbuch hinzutreten.
Das Grundbuch enthält zunächst ein
Bestandsverzeichnis,
welches die durch die Katasterämter ermittelten Angaben des
Grundstücks zu Lage, Größe und
Wirtschaftsart
enthält, im weiteren auch subjektive dingliche Rechte (z. B.
Überfahrtrechte) beinhaltet.
Dem Bestandsverzeichnis folgen drei Abteilungen.
In der ersten Abteilung ist der jeweilige Eigentümer oder
Erbbauberechtigte eingetragen, bei mehreren Eigentümern unter
Angabe des sie verbindenden Rechtsverhältnisses (z.B.
"Miteigentümer zu 1/2") und ggf. unter Angabe des
Gesellschaftsverhältnisses (z. B. "als GbR").
In der zweiten Abteilung sind alle Belastungen und
Beschränkungen,
die nicht in Abteilung 3 einzutragen sind, sowie Hinweise auf
Enteignungs- und andere Verfahren, z. B. städtebauliche
Sanierungsverfahren, einzutragen. Zu den Belastungen der Abteilung 2
gehören insbesondere Überfahrtrechte Dritter, das
Altenteil,
Nießbrauch- und Rentenrechte. Eintragungspflichtige
Beschränkungen der Abteilung 2 können die
Eröffnung des
Insolvenzverfahrens, Nacherbfolge oder die Testamentvollstreckung, aber
auch die Auflassungsvormerkung sein.
In der Abteilung 3 werden Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, mithin
Rechte am Grundstück, eingetragen. Der Gläubiger,
meist die
den Kaufpreis finanzierende Bank oder Sparkasse, erwirkt so den
Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Summe "aus dem
Grundstück",
den er bei ausbleibender Zahlung auch im Wege der Zwangsvollstreckung
(Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung) durchsetzen kann.
Wichtig ist auch der Rang der Rechte, dem etwa bei der Verteilung von
Erlösen aus einer Zwangsversteigerung besondere Bedeutung
zukommt.
Innerhalb der Abteilungen wird die Rangfolge durch die Reihenfolge
bestimmt, was zur Folge hat, dass ranghintere Gläubiger bei der
Erlösverteilung oftmals leer ausgehen. Bestehen Rechte in
verschiedenen Abteilungen, genießt das unter Angabe des
früheren Datums eingetragene Recht den Vorrang.
Grundbücher unterliegen naturgemäß der
Veränderung. Änderungen im Grundbuch erfolgen nur auf
Antrag
und setzen die Bewilligung des voreingetragenen Betroffenen voraus.
Alle Eintragungen im Grundbuch müssen lesbar bleiben, was im
Ergebnis dazu führt, dass kein Eintrag entfernt wird, sondern
die
Löschung nur durch das Röten, das rote Unterstreichen
der zu
entfernenden Eintragung, und der Eintragung des
Löschungsvermerkes vollzogen wird.
Besondere Bedeutung hat der öffentliche Glaube des Grundbuchs.
Dies bedeutet, dass jeder rechtsgeschäftliche Erwerber einer
Immobilie zunächst auf die Richtigkeit der Eintragungen im
Grundbuch vertrauen kann, mithin öffentlich vermutet wird,
dass
das für eine Person eingetragene Recht dieser Person auch
zusteht.
Sind Rechte gelöscht, so wird vermutet, dass das
gelöschte
Recht nicht besteht.
Autor: Dirk Kreinberger, 03641- 63980, d.kreinberger@hilliger-mueller.de
Autor: Rechtsanwalt Mike Anton, 03641-557711, info@schmidt-anton-partner.de, info@schmidt-anton-partner.de
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| Stefan Lohse |
Autor: Stefan Lohse, 03641-63990, stefan.lohse@allianz.de
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