Collective Support 

Willkommen zu unserem 4. Support-Newsletter 2011!

 Steffen Glaubrecht
Steffen Glaubrecht

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bis zum Jahresende sind es nur noch wenige Tage, und was war das für ein turbulentes Jahr 2011!
Die Staaten Europas haben mit einer regelrechten Überschuldungsarie geglänzt und der "Politische Herbst" hatte es mehr als in sich!

Unserer Unternehmensgruppe konnten diese wirtschaftspolitischen Problemsituationen nichts anhaben. Alle Kanzleien entwickelten sich sehr positiv, so dass wir uns über gestiegene Kundenzahl, Umsatz und Ertragslage freuen konnten.
In unseren Arbeitsschwerpunkten: Internationales Steuerrecht, Gesellschaft-, Arbeits- und Baurecht, dem Kauf- und Verkauf von Unternehmen und der Umsetzung von Unternehmensfinanzierungen haben wir unser Beratungsgeschäft mit Mandanten zielgerichtet auf einem qualitativ weiter verbesserten Niveau ausbauen können.

Ein Beispiel:
Im Jahr 2011 hat die collective avantgarde Gruppe Unternehmensfinanzierungen über insgesamt 40 Mio. Euro initiiert und begleitet sowie steuerrechtliche und anwaltliche Beratungsleistungen erbracht.
Wir sind über diese Entwicklung sehr erfreut und wollen in den kommenden Jahren dieses Beratungsniveau weiter ausbauen.

Zu unserem ersten gemeinsamen Strategiemeeting trafen sich  am 3.11.- 5.11.2011 alle Partner zu einer gemeinsamen Arbeitsetappe, die von Oberhof bis nach Masserberg per pedes bewältigt wurde und bei der das folgende Foto entstand.

Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und Unternehmen ein friedvolles und besinnliches Weihnachtsfest, einen fröhlich tanzenden Rutsch ins Jahr 2012 und ein wie immer "rohertragsverbessertes" Jahr 2012!

Steffen Glaubrecht
collective avantgarde
Unternehmensberatungs-
gesellschaft mbH
Dirk Saeltzer
Pawlitzky & Saeltzer   
Steuerberatungs-
gesellschaft mbH
Tom Hilliger
Hilliger & Müller  
Rechtsanwälte
Dietmar Schmidt
Schmidt, Anton & Partner
Rechtsanwälte

Strategiemeeting in Oberhof
Die vier Partner auf dem Weg zum Strategiemeeting in Oberhof


1. Kommentar: Kapitalmarkt aktuell - Stand 20. Dezember 2011. 
Von Steffen Glaubrecht

Europa am Abgrund, Zinsen so niedrig wie nie - Anlagedruck
Garantiezinssatz für Lebensversicherungen ab 1. Januar 2012 fällt auf 1,75%
Basel III Auswirkungen - Was wird aus Merkozy?
S&P setzt Europa ein Ultimatum!
EFSF muss um Triple A bangen!
 
Zur Staatsschuldenkrise:

Griechenland ist pleite und wird seine Verbindlichkeiten niemals zurückzahlen können.
Die involvierten Banken werden Abschreibungen von mindestens 80% - 100% ihrer Forderungen hinnehmen müssen, wer was anderes erzählt, ist ein Träumer.
Griechische Staatsanleihen (10 Jahre) werden inzwischen mit 20,96% verzinst!!!
Hat Merkozy die Lage noch im Griff?

1. Der Druck von Frankreich und Deutschland auf alle anderen Staaten Europas muss weiter erhöht werden. Beide Staaten sollten weitaus mehr zur eigenen Haushaltkonsolidierung, d.h. Entschuldung des Staatshaushaltes, beitragen!
Übrigens: Große Enttäuschung über Helmut Schmidt, der "Alte Mann" der SPD verkennt die Realität in seiner letzten Rede an das Parteivolk - nur Populismus - schade!

2. Ich finde die Aussagen von S&P korrekt, Herabstufung ja, wenn keine nachhaltigen Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Die Politiker selbst haben diese inakzeptable weltweite Situation heraufbeschworen.

3. Wenn wir diese Krise überstehen, sind wir die ersten, die tatsächlich Reformen umgesetzt haben, aus denen ein
- gesetzlich neu geregeltes Bankensystem hervorgehen kann
- Politiker nicht mehr in Fiskalsysteme eingreifen dürfen und
- in allen Ländern Europas eine Schuldenobergrenze gesetzlich verankert ist, die niemals überschritten werden darf!

PS: Was ich bis heute nicht verstehen kann:
1. Warum reicht bei einer Bank eine Eigenkapitalquote von 9,5%?
2. Warum erstellen Staaten keine Bilanzen und GuV?
3. Warum hat bisher das Thema Liquidität keine Rolle gespielt?


Zinsen:
Die EZB  hat die Zinsen weiter nach unten angepasst, um die Schuldenlast und den Kapitaldienst der Staaten Europas zu entlasten.
Ob diese Maßnahmen greifen werden, bezweifle ich.
Die Unternehmen haben inzwischen ihre Hausaufgaben gemacht und massiv Liquidität aufgebaut, so dass die Zinseffekte nicht signifikant ausfallen werden. Jedoch sollten Unternehmen jede Zinssenkung ausnutzen und die Finanzierungskosten weiter senken.


Baufinanzierung
:
--> 5 jährige Zinsbindung: Durchschnitt: 3,25% (3,04% 03/2011)
--> 10 jährige Zinsbindung: Durchschnitt: 3,75% (3,67% 03/2011)
Die mittel- bis langfristigen Baufinanzierungszinsen bewegen sich aktuell weiterhin leicht seitwärts, wobei zum Jahresende eine leicht divergierende Entwicklung der beiden wichtigsten Bindungsfristen zu beobachten ist.

Grafik Entwicklung des Baugeldes in 2011
Entwicklung des Baugeldzinssatzes von Dezember 2010 bis November 2011

Renditen der 10-jährigen Staatsanleihen:

   20. Dezember 2011  17. März 2011
Schweiz 0,70% -
Deutschland   1,96% 3,10%
Frankreich 3,21% 3,30%
Italien 6,68% 4,68%
Spanien 5,60% 5,16%
Irland 8,60% 8,90%
Portugal 14,01% 7,10%
Griechenland 20,96% 10,30%
USA 1,95%  2,92%
Japan 1,00%  1,12%



Was zahlen Banken derzeit für eine Geldanlage ab 50.000 Euro?

20. Dezember 2011  20. März 2011 
Tagesgeld 2,0% - 2,75% 1,4% - 2,2%
Festgeld 12M 3,0% - 3,5% 1,65% - 2,6%
Euribor 3M 1,42% 1,17%

Bitte erkundigen Sie sich genau nach der Höhe der Einlagensicherung der jeweiligen Bank, besonders bei ausländischen Kreditinstituten.

Euro/US-Dollar
:
Der Euro tendiert seit April diesen Jahres nach unten, von über 1,45 viel der Kurs auf aktuell 1,303! Der Abwärtstrend scheint stabil nach unten gerichtet, Kurse wie im Jahr 2010 (bis 1,25) scheinen im Bereich des Möglichen!

Aktien:
Der DAX scheint sich
in den nächsten Wochen in einem Seitwärtsschwek von 5.500 bis 6.500 Punkten zu bewegen. Viel wird vom nächsten Treffen der europäischnen Staats- und Regierungschefs abhängen.
Liquidität ist am Markt vorhanden, bei niedrigsten Zinsen fehlen jedoch die Altenativen, es bleibt spannend!

Rohstoffe:
Der aktuelle Goldpreis von 1588,80 USD bestätigt den derzeitigen Abwärtstrend von den diesjährigen Höchstpreisen im August von ca. 1.900 USD.

Immobilien:
Der Immobiliemarkt Jena bleibt wie immer angespannt und der Daumen wie immer nach oben gerichtet!
In guten Lagen Jenas hat sich innerhalb eines Jahres der Preis für selbstgenutzte Eigentumswohnungen um 1/3, d.h. von ca. 2.000 Euro/qm auf ca. 3.000 Euro/qm erhöht! Ein Ende ist nicht in Sicht!

Autor: Steffen Glaubrecht, 03641–557766, glaubrecht@collective-avantgarde.de; Der Beitrag ist keine Anlageempfehlung im Sinne des WPHG.

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2. Immobilien - Steuerliche Gestaltungsüberlegungen zum Jahresende 2011. Von Dirk Saeltzer

 Dirk Saeltzer
Dirk Saeltzer

Steuergeschenke für deutsche Immobilienbesitzer sind rar geworden. Mit Ausnahme jener, die ein Denkmal bewohnen oder ihre Immobilie vermieten, müssen Eigentümer ihre Investition aus eigener Tasche zahlen.

Das soll sich jetzt vor dem Hintergrund der beschlossenen Energiewende in Deutschland ändern. So liegt beim Vermittlungsausschuss des deutschen Bundesrates ein fertiger Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor. Derzeit wird im Vermittlungsausschuss an einer Lösung gearbeitet.
Wichtigster Inhalt: Ob Vermieter oder Selbstnutzer, wer sein Haus modernisiert und dadurch den Heizenergieverbrauch deutlich senkt, soll ab 2012 die Kosten zehn Jahre lang steuerlich absetzen können.

Voraussetzung:
Das Gebäude muss 15 Prozent weniger Energie zum Heizen benötigen, als nach der gültigen Energieeinsparverordnung maximal zulässig ist.

Vorteilsrechnung:
Bei Investitionskosten von ca. 30 T€ ergibt  sich bei einem Steuersatz von 40 % eine Steuerersparnis von 12 T€.

Unsere Empfehlung:
Mit dem Beginn der Sanierungsinvestitionen sollte bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesrates nach Vorlage der abschließenden Empfehlung des Vermittlungsausschuss gewartet werden. Erfolgt dies nicht, können sich steuerliche Nachteile aus dem vorzeitigen Maßnahmebeginn ergeben.

Autor: Steuerberater Dirk Saeltzer, 03641-557799 , info@pawlitzky-saeltzer.de

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3. Der Immobilienmarkt in Berlin und Jena. Von Eric Pawlitzky

 Eric Pawlitzky
Dr. Eric Pawlitzky

In Zeiten, in denen die Zinsen für Festgeld (ca. 2,0 % vor Steuern) weit unter der Inflationsrate (real ca. 3% p.a.) liegen, steigt die Nachfrage nach Betongold ebenso rasant wie die Nachfrage nach Edelmetall. Zwar halten sich viele Menschen mit Investitionen in Krisenzeiten generell zurück. Wer jedoch die Turbulenzen des Aktienmarktes mental nicht verkraftet und nicht ins eigene Unternehmen investieren kann, interessiert sich für Immobilien, wenn er größere Summen zur  Verfügung hat.

Und groß müssen die Summen tatsächlich sein, wenn man in Jena oder Berlin investieren möchte. Es sind
-neben Dresden- die beiden Städte  im Territorium der neuen Länder, in denen die Mieten trotz des allgemein prognostizierten Bevölkerungsrückganges steigen. Und das hat Auswirkungen auf die Immobilienpreise.

Während Berlin noch eine weite Spreizung von Mieten und Grundstückspreisen aufweist, wird in Jena durch die knappe Fläche, bedingt durch die Lage im Talkessel und einen kontinuierlichen Zuzug von Akademikern, Studierenden und hoch qualifizierten Menschen sowie eine vergleichsweise hohe Geburtenrate der Nachfragedruck deutlich stärker.

Betrug die durchschnittliche Kaltmiete in Berlin laut Mietspiegel 2007 noch 4,75 Euro je Quadratmeter, waren es zwei Jahre später mit 4,83 Euro je Quadratmeter lediglich acht Cent mehr. Im Mietspiegel 2010 ist die Mietverteuerung mit 17 Cent mehr als doppelt so hoch ausgefallen und sie hat damit 2011 die Durchschnittsmiete von 5.00 
Euro überschritten. Das ist eine Steigerung von 5,0 % innerhalb von drei Jahren. Wer also bereits eine rentable Immobilie besaß, konnte seine Rendite - zumindest statistisch betrachtet – ohne größere Anstrengungen weiter steigern.

 Berlin-Kreuzberg
Fotografie: Eric Pawlitzky, aufgenommen vom Dach eines Objektes in Berlin-Kreuzberg

Am heftigsten stiegen die Mieten in den Szenebezirken Ostberlins: Prenzlauer Berg wurde durch Friedrichshain abgelöst und die Uhr hat sich inzwischen über Kreuzberg längst nach Neukölln weiter gedreht. Doch auch in dem Viertel, in dem sich unsere Berliner Filiale befindet, im gutbürgerlichen und eher unaufgeregten Schöneberg, ist billiger Wohnraum nicht mehr zu haben. Zwei Häuser neben unserem Büro wurde eine Wohnung frei, die für auch in Berlin bemerkenswerte 11,00 Euro kalt, sofort einen Nachmieter fand.

In Berlin wird die Nachfrage nicht durch die Regierungsbeamten getrieben, sondern vor allem durch ausländische Investoren. Berlin gilt als attraktiv, sicher und im Vergleich zu anderen europäischen Metropolen als ausgesprochen billig. Ein Makler berichtet mir, er sei mit einem ausländischen Investor auf Einkaufstour gewesen: „Der Mann ist nicht einmal aus dem Auto ausgestiegen. Ihn interessierten bei den vorgestellten Objekten ausschließlich Preis und Lage.“

Auch unsere Kanzlei wurde von israelischen Investoren schon vor Jahren um Unterstützung angefragt, als es um Fragen des internationalen Steuerrechts ging.  Objekte in begehrten Lagen, vielleicht noch mit Loftcharakter, sind nicht mehr unter 2.800 
Euro pro m² zu haben, der Durchschnittspreis für Eigentumswohnungen in Berlin liegt bei 2.166 Euro pro m².

Doch auch in Jena sind die Anschaffungskosten für Wohneigentum allein in den letzten drei Monaten um ca. 5 % auf nunmehr durchschnittlich ca. 1.800 Euro gestiegen. Zum Vergleich: eine ähnliche Preissteigerung haben wir auch in Apolda, selbst wenn man dort noch für bescheidene 896 Euro pro m² im Durchschnitt investieren kann. (Quelle: Trovit Search, S.L. , www.trovit.com)

Der Trend bei Mieten und Anschaffungspreisen zeigt also an beiden Standorten nach oben. Wer vor einigen Jahren in diesen Städten Immobilien gekauft hat, kann heute auf eine Wertentwicklung zurückschauen, die die Inflationsrate zumindest kompensiert hat.

Ist die Immobilie die risikolose Alternative? Gewiss nicht.

Kaum ein Investment erfordert einen derart langen Atem. Anschaffungen amortisieren sich nur über relativ lange Zeiträume, vor allem dann, wenn sie mit Krediten finanziert sind. Neben dem gelegentlichen Ärger mit Mietern oder Hausverwaltung fressen notwendige Instandhaltungen Teile der Rendite wieder auf. In Top-Lagen günstig einkaufen und später gute Wertsteigerungen bei stabilen Mieten haben – das erfordert Geduld und gute Marktkenntnis wie bei anderen Investments auch. Wollen Sie also in Immobilien investieren, dann suchen Sie bitte systematisch mit klaren Vorstellungen und lassen Sie sich nicht von Gelegenheitsofferten verunsichern.

Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass in Phasen heftiger Krisen, z.B. in den zwanziger Jahren, auch Immobilien nicht immer einen zuverlässigen Schutz vor Wertverlusten boten. Schließlich sind Immobilien ein Gut wie jedes andere auch: wenn die Kaufkraft zusammenbricht, die Nachfrage fehlt, fallen auch hier die Preise, und nur wer in einer solchen Situation nicht verkaufen MUSS und auf weitere Einkommensquellen zugreifen kann, ist sicher vor großen Verlusten.

Zunächst einmal sei festgestellt, dass die Preissteigerungen am Miet- und Immobilienmarkt Folge des wirtschaftlichen Aufschwungs in Deutschland waren und nicht nur Ergebnis von Verunsicherung. Ein Blick in den Verbraucherpreisindex Deutschland zeigt sogar, dass kaum ein Kostenblock so kontinuierlich gestiegen ist, wie das Wohnen in Deutschland – und zwar auch in den Krisen der letzten Jahre. Das lässt auf entsprechende Renditepotenziale bei Immobilien schließen, ein Teil der Kostensteigerung ist aber auch auf gestiegene Energiepreise zurückzuführen.

Vergleicht man die heutige Situation mit der Weltwirtschaftskrise in den 1920iger Jahren, haben sich zwar internationale Regulierungsmechanismen um einiges verbessert. Aber damals konnten (wie in den USA heute) viele Hypothekenschuldner nach Arbeitslosigkeit oder anderen Einkommensverlusten ihre Kredite nicht mehr bedienen. Dadurch kamen im Ergebnis von Zwangsvollstreckungen oder Notverkäufen viele preiswerte Immobilien auf den Markt, die die Preise des Gesamtmarktes gedrückt haben. Verstärkt wurde dieser Effekt durch mangelnde Kaufkraft auf der Mieterseite und damit fallende Erträge aus Immobilien. Derartige Szenarien können natürlich auch in Zukunft nicht völlig vermieden werden. Aus dieser Perspektive unterscheiden sich Investments in Immobilien doch nicht so gewaltig von denen in andere Sachwerte, nämlich in Aktien oder Rohstoffe: auch dort kann es kräftige Schwankungen der Werte geben, obwohl langfristig eine Wertsteigerung, z.B. bei Aktien, von im Durchschnitt 7 % p.a. erwartet werden kann, aber eben nur im langfristigen Durchschnitt und sicherlich abhängig vom Einkaufspreis.

Wollen Sie in Immobilien investieren, dann bieten sich Jena und Berlin als Standorte auf jeden Fall an. Beide Städte stehen im Unterschied zu anderen Regionen Deutschlands vor einem prognostizierten Bevölkerungszuwachs. Beiden Städten wird eine gute wirtschaftliche Perspektive zugesprochen, sie gelten zugleich als attraktive Standorte für Gesundheitsversorgung und Bildung. Aber entscheiden Sie mit Weitblick: kaufen Sie in qualitativ hochwertigen Lagen, z.B. in einer Gegend, in der Sie auch selbst gern wohnen würden. Achten Sie auf gute Architektur und hohe Energiestandards. Hat ein Mieter die Wahl, wird er zukünftig solche Kriterien auf jeden Fall in seine Entscheidung einbeziehen. Gesichtslose Immobilien von der Stange mit hohen Nebenkosten werden langfristig gewiss nicht das Rennen machen.

Autor: Dr. Eric Pawlitzky, Kontakt: 03641 - 55 77 66, pawlitzky@pawlitzky-saeltzer.de

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4. Das Grundbuch. Von Dirk Kreinberger

 Dirk Kreinberger
Dirk Kreinberger

Dem Eigentum an Grund und Boden kommt seit jeher eine besondere Bedeutung zu, da Immobilien neben ihrer Wertbeständigkeit insbesondere auch bevorzugte Sicherungsobjekte darstellen. Grundstücke können mit Rechten, etwa einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Dienstbarkeit belastet werden. Die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer können aber auch in der Befugnis über das Grundstück zu verfügen beschränkt werden.

Es ist daher überaus wichtig, die wesentlichen Rechtsverhältnisse eines Grundstücks oder auch einer Eigentumswohnung, mithin die Eigentums- und Belastungsverhältnisse, verbindlich, transparent und dauerhaft festzuhalten. Diesem Zweck dient das als Grundbuch bekannte öffentliche Register, welches beim Grundbuchamt als Abteilung des Amtsgerichts für alle im Amtsgerichtsbezirk gelegenen Grundstücke geführt wird.

Um Eigentum an einer Immobilie zu begründen, muss neben der Einigung zur Übertragung des Eigentums (Auflassung gemäß § 925 BGB) auch die Eintragung des Eigentümerwechsels ins Grundbuch hinzutreten.

Das Grundbuch enthält zunächst ein Bestandsverzeichnis, welches die durch die Katasterämter ermittelten Angaben des Grundstücks zu Lage, Größe und Wirtschaftsart enthält, im weiteren auch subjektive dingliche Rechte (z. B. Überfahrtrechte) beinhaltet.

Dem Bestandsverzeichnis folgen drei Abteilungen.
In der ersten Abteilung ist der jeweilige Eigentümer oder Erbbauberechtigte eingetragen, bei mehreren Eigentümern unter Angabe des sie verbindenden Rechtsverhältnisses (z.B. "Miteigentümer zu 1/2") und ggf. unter Angabe des Gesellschaftsverhältnisses (z. B. "als GbR").
In der zweiten Abteilung sind alle Belastungen und Beschränkungen, die nicht in Abteilung 3 einzutragen sind, sowie Hinweise auf Enteignungs- und andere Verfahren, z. B. städtebauliche Sanierungsverfahren, einzutragen. Zu den Belastungen der Abteilung 2 gehören insbesondere Überfahrtrechte Dritter, das Altenteil, Nießbrauch- und Rentenrechte. Eintragungspflichtige Beschränkungen der Abteilung 2 können die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Nacherbfolge oder die Testamentvollstreckung, aber auch die Auflassungsvormerkung sein.

In der Abteilung 3 werden Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, mithin Rechte am Grundstück, eingetragen. Der Gläubiger, meist die den Kaufpreis finanzierende Bank oder Sparkasse, erwirkt so den Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Summe "aus dem Grundstück", den er bei ausbleibender Zahlung auch im Wege der Zwangsvollstreckung (Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung) durchsetzen kann.

Wichtig ist auch der Rang der Rechte, dem etwa bei der Verteilung von Erlösen aus einer Zwangsversteigerung besondere Bedeutung zukommt. Innerhalb der Abteilungen wird die Rangfolge durch die Reihenfolge bestimmt, was zur Folge hat, dass ranghintere Gläubiger bei der Erlösverteilung oftmals leer ausgehen. Bestehen Rechte in verschiedenen Abteilungen, genießt das unter Angabe des früheren Datums eingetragene Recht den Vorrang.

Grundbücher unterliegen naturgemäß der Veränderung. Änderungen im Grundbuch erfolgen nur auf Antrag und setzen die Bewilligung des voreingetragenen Betroffenen voraus. Alle Eintragungen im Grundbuch müssen lesbar bleiben, was im Ergebnis dazu führt, dass kein Eintrag entfernt wird, sondern die Löschung nur durch das Röten, das rote Unterstreichen der zu entfernenden Eintragung, und der Eintragung des Löschungsvermerkes vollzogen wird.

Besondere Bedeutung hat der öffentliche Glaube des Grundbuchs. Dies bedeutet, dass jeder rechtsgeschäftliche Erwerber einer Immobilie zunächst auf die Richtigkeit der Eintragungen im Grundbuch vertrauen kann, mithin öffentlich vermutet wird, dass das für eine Person eingetragene Recht dieser Person auch zusteht. Sind Rechte gelöscht, so wird vermutet, dass das gelöschte Recht nicht besteht.

Autor: Dirk Kreinberger, 03641- 63980, d.kreinberger@hilliger-mueller.de 

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5. Ab wann ist der Käufer denn wirklich Vermieter. Von Mike Anton


Der Käufer einer vermieteten Immobilie (so genanntes Zinshaus) muss rechtssicher wissen, ab wann er gegenüber den Mietern mit allen Rechten und Pflichten aus dem Mietvertrag auftreten kann (und auch auftreten muss).

Das Gesetz regelt den den germanischen Rechtswurzeln entstammenden Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (die römischen Rechtsquellen zitieren genau den gegenteiligen Grundsatz, so der römische Jurist Gaius in seinem Lehrbuch "Institutiones“ Digesta 19, 2, 25 § 1) heute in § 566 Abs. 1 BGB: Mit Eigentumserwerb tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer dessen Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. Der Eigentumserwerb ist erst mit Umschreibung im Grundbuch vollzogen.

Quer durch Deutschland verwenden jedoch noch heute Notare in ihren Formularmustern häufig unter dem Kapitel Besitz-, Nutzen- und Lastenübergang, Formulierungen wie: „Dem Käufer ist bekannt, dass der Kaufgegenstand vermietet ist. Er tritt in alle bestehenden Mietverhältnisse unter Übernahme der sich daraus ab dem Stichtag des Besitzübergangs ergebenden Rechte und Pflichten ein.“

Üblicherweise soll der Besitzübergang mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises bewirkt werden. Tritt aber bei Verwendung der vorstehenden Regelung tatsächlich der Käufer in alle Rechte und Pflichten anstelle des Vermieters in den Mietvertrag ein (also noch vor Eigentumsumschreibung im Grundbuch)? Dem verständigen Käufer wäre wohl kein Vorwurf zu machen, würde er gestützt auf die notarielle Regelung für sich die Frage mit „ja“ beantworten und sich bereits nach vollständiger Kaufpreiszahlung wie ein Vermieter gegenüber den Mietern des Kaufobjektes verhalten; z. B. Mieterhöhungen aussprechen, von dem häufig im Mietvertrag vereinbarten Besichtigungsrecht Gebrauch machen, mietvertragswidriges Verhalten abmahnen oder gar (Eigen-)Kündigungen aussprechen. Mit leicht verständlichem Grund sieht dies der BGH anders. In zwei Entscheidungen (NJW 96, 3147, 3148 und 2002, 3389, 3391) führt er aus, dass Regelungen in einem notariellen Grundstückskaufvertrag, wonach Besitz und Nutzungen vor Eigentumsumschreibung (zu einem näher geregelten Stichtag) auf den Käufer übergeben und dieser damit in alle Rechte und Pflichten eines bestehenden Mietvertrages (vor Eigentumsumschreibung) eintritt, nur mit Zustimmung des Mieters wirksam sind. Alles andere wäre ein unwirksamer Vertrag zu Lasten Dritter (des Mieters). Fehlt die Zustimmung, legt der BGH den Erklärungsgehalt zumindest noch als Abtretung dahin aus, dass der Käufer jedenfalls insoweit in die Rechtsstellung des Vermieters eintritt, als dies auch ohne die Zustimmung des Mieters möglich war, was vor allem auf die Übertragung der Ansprüche auf den Mietzins gelte.

Will der Käufer also nicht erst, nachdem ihn das Grundbuchamt über seine Eintragung als Eigentümer informiert hat, Vermieterrechte wahrnehmen (und ist erwartungsgemäß zum vorzeitigen Vertragsübergang die Zustimmung der Mieter nicht zu erwarten), bleibt allenfalls die Möglichkeit, sich vom Verkäufer eine Vollmacht erteilen zu lassen, vor Eigentumsumschreibung an seiner Stelle handeln zu dürfen, verbunden mit der Verpflichtung des Verkäufers, ab Vertragsunterzeichnung ohne Zustimmung des Käufers nicht mehr in die Mietverhältnisse einzugreifen.

Autor: Rechtsanwalt Mike Anton, 03641-557711, info@schmidt-anton-partner.de, info@schmidt-anton-partner.de

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6. Zunehmende Einbrüche auch in Jena – sinnvolle Absicherung "Rund um die Immobilie". Von Stefan Lohse

 Stefan Lohse
Stefan Lohse
Eine Immobilie zählt meist zu den finanziell bedeutensten Investitionen im Leben. In Deutschland werden jedes Jahr rund 125.000 Einbruchdiebstähle gemeldet.

Immer öfter kam es in den letzten Wochen in Jena und Umgebung zu zahlreichen Einbrüchen und Diebstählen sowohl in Privat– als auch in Geschäftsgebäuden! Die Schäden, die dabei am Gebäude und auch am Inventar entstehen, ziehen nicht selten hohe finanzielle Folgen nach sich. Ein vernünftiger Versicherungsschutz ist daher sehr ratsam.

Die Allianz bietet Ihnen in folgenden Bereichen Schutz vor finanziellen Verlusten: Im privaten Bereich mit einer Hausrat-, Wohngebäude -, Haftpflichtversicherung und im gewerblichen Bereich mit einer Inhalts-/ Elektronikversicherung und Betriebshaftpflicht.

Keine Versicherung kann verhindern, dass Einbrüche, Brände, Wasserschäden und andere Unglücksfälle vorkommen. Was Sie jahrelang aufgebaut haben, kann in Sekunden ruiniert sein!
Eine Inhaltsversicherung  und eine Wohngebäudeversicherung schützt jedoch vor den finanziellen Folgen bei:

•    Brand, Explosion, Blitzschlag
•    Diebstahl, Einbruch, Vandalismus oder Raub nach einem Einbruch
•    Sturm und Hagel und weitere Elementarschäden
•    austretendes Leitungswasser, Frost und Rohrbruch.

Empfehlenswert ist hierbei eine Versicherung zum Neuwert. Ersetzt werden nicht nur Schäden am Gebäude, sondern auch Möbel, Kleidung, Einrichtungsgegenstände oder andere Dinge, wie Bargeld und Wertsachen.

Glatte Gehwege, mangelhafte Beleuchtung im Treppenhaus, ein Dachziegel, der sich löst – wenn  etwas passiert, sind Sie als Haus- und Grundbesitzer zu Schadensersatz verpflichtet.

Bei entstandenen Personen-, aber auch Sachschäden tritt hierbei die Haushaftpflichtversicherung für Sie ein.

Wir beraten Sie gern zu allen Fragen „Rund um die Immobilie“. Im Service inbegriffen sind eine aktuelle Gebäudewertberechnung sowie wichtige Hinweise zu einbruchhemmenden Maßnahmen.

Wir wünschen Ihnen eine störungsfreie und zufriedene Zeit in Ihren eigenen vier Wänden!

Autor: Stefan Lohse, 03641-63990, stefan.lohse@allianz.de 

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